Gefahr für Gebäude: Befall durch Hausschwamm
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Wer bei feuchten Schäden in Hauswänden zu lange zögert, riskiert eine dauerhafte Schädigung seines Gebäudes. Dann können sich zerstörerische Pilze entwickeln, die sich rasant ausbreiten. Die Wände der Konstruktion können im schlimmsten Fall sogar so stark beschädigt werden, dass das betroffene Gebäude von Einsturz bedroht ist. Nun ist eine aufwendige Sanierung notwendig, die mehrere zehntausend Euro kosten kann. Die gefährlichen Schwämme bedrohen nicht nur Gebäude, die vor langer Zeit errichtet wurden. Auch neue Häuser sind gefährdet, wenn Holz für den Bau verwendet wurde. Wie sich der gefährliche Schwamm erkennen und beseitigen lässt, wird in diesem Artikel offenbart.
Der Hausschwamm in Zahlen
Viele Bauherren erleben eine böse Überraschung, wenn das Eigenheim saniert wird. Manchmal lassen sich tragende Balken sogar durch einfachen Daumendruck eindrücken. Oftmals entdecken Hausbesitzer unschönen Schimmel, der sich im und am Holz verbirgt. In diesem Fall kann ein Schwamm das Holz befallen haben. Das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, das Teil der Helmholtz-Gemeinschaft ist, gibt an, dass in Mitteleuropa rund 60 unterschiedliche Pilzarten existieren, die das Holz eines Hauses angreifen. Durch die Zerstörungen entstehen in Deutschland pro Jahr Schäden in einer Höhe von 200 Millionen Euro.
Ganz besonders gefährlich ist der Echte Hausschwamm, der für viele Gebäudeschäden verantwortlich ist. Der gefährliche Pilz fügt Holz in kurzer Zeit großen Schaden zu. Früher wuchs der Pilz vor allem in Fachwerkhäusern, die schlecht zu beheizen waren. Heute gedeiht er in feuchten Gebäudeteilen. Keller und Erdgeschosse sind besonders gefährdet. Vom Echten Hausschwamm sind sogar Neubauten betroffen. Das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit hat festgestellt, dass die Infektion oftmals in Kellern beginnt.
Ursachen für den Befall
Typisch ist der Zerfall der Holzstruktur, durch den Risse entstehen. Die betroffenen Stellen verfärben sich oftmals dunkel. Doch ein Befall ist nicht immer einfach zu entdecken. Schließlich mag der Hausschwamm keine zügigen Luftströme, daher wächst er bevorzugt in versteckten Hohlräumen oder hinter Fußleisten. An derartigen Orten gedeiht der Pilz bevorzugt, wenn eine feuchte Atmosphäre vorhanden ist. Hohe Luftfeuchtigkeit, die nach und nach ins Holz eindringt, ist eine ideale Bedingung, durch die der Pilz wächst. Ein Wasserschaden, der nur oberflächlich behoben wurde, ist eine weitere Möglichkeit, die zum rasanten Befall von Holzstrukturen beitragen kann.
Das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit hat festgestellt, dass sich der Pilz bei einer Temperatur von 21 Grad und einer Holzfeuchtigkeit von über 30 Prozent am schnellsten ausbreitet. Um sich mit Nährstoffen zu versorgen, baut der Echte Hausschwamm Cellulose und Pektine aus dem Holz ab. Dadurch wird die Struktur dauerhaft geschwächt. Doch der Befall wirkt sich nicht nur auf den natürlichen Baustoff aus. Schließlich können die fadenförmigen Stränge, die Myzel genannt werden, poröse Fugen in Mauern durchdringen. Auf Dauer durchstößt der Pilz sogar Dämmstoffe oder Spanplatten. Letztendlich kann sich das Gewächs über Meter ausbreiten, bis es eine neue Holzstruktur erreicht.
Echten Hausschwamm erkennen
Zu Beginn seines Wachstums kann der Pilz an seinen watteartigen Strängen erkannt werden, die eine silbrig-weiße Farbe besitzt. Später verändern diese Fruchtkörper ihre Farben. Das zimtfarbene Innere wird nun von einer weißen Umrandung umgeben. Zumeist werden Nadelhölzer attackiert. Bei diesem Holz entfaltet der Pilz sein zerstörerisches Potential. Allerdings können auch andere Holzsorten angegriffen werden. Der Hausschwamm nutzt auch Eichen und Buchen, die im Haus verbaut wurden. Der Abbau von harten Laubbäumen dauert allerdings länger. Während der Pilz, dessen lateinische Bezeichnung Serpula lacrymans lautet, lediglich ein Jahr benötigt, um einen kompletten Kiefernbalken zu zerstören, können mehrere Jahre vergehen, bis ein Echenbalken zersetzt ist.
Aufgrund der vernichtenden Wirkung des Pilzes musste ein Befall bis vor kurzer Zeit bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Mittlerweile muss ein Pilzbefund aber nur noch in einigen Bundesländern angezeigt werden. Die Maßnahmen, die bei einem Befall durchgeführt werden müssen, werden durch eine Verordnung geregelt. Grundsätzlich sollten Betroffene ein Fachunternehmen beauftragen, das den Pilz vollständig beseitigen kann. Sollte der Hausschwamm nicht vollkommen entfernt werden, existiert die Möglichkeit, dass sich der Befall erneut verbreitet. Das Gewächs kann, so warnt das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, sogar dann überleben, wenn keine Feuchtigkeit vorhanden ist. Die Trockenstarre kann sogar bis zu einem Jahrzehnt andauern.
Sanierungskosten steuerlich absetzen
Bei einer Sanierung muss das Holz, nach den Vorgaben der DIN 68 800-4, weit über den Befall entfernt werden. Das neu hinzugefügte Holz wird durch chemische Verfahren imprägniert. Falls das Mauerwerk betroffen ist, müssen sogar der Putz und etwaige Reste des Mörtels entfernt werden. Um eine erneute Ausbreitung zu verhindern, gilt es zudem, die Ursache für die Feuchtigkeit zu entdecken und zu beheben. Die Ausbreitung des Pilzes lässt sich verhindern, wenn die Räume des Kellers in regelmäßigen Abständen gelüftet werden. Nach Möglichkeit sollten sämtliche Holzbauteile mit Luft versorgt werden. In betroffenen Bereichen ist eine Analyse der Raum- und Wandfeuchtigkeit sinnvoll. Die Wände von feuchten Kellern sollten nicht mit hölzernen Materialien zugestellt werden, damit kein zusätzlicher Lebensraum für den Pilz entsteht. Nach Angaben von Experten entstehen bei einer Sanierung, die nach einem Befall notwendig ist, hohe Kosten von 10.000 bis 30.000 Euro. Manchmal müssen betroffene Gebäude sogar geräumt werden, weil der Befall zu weit fortgeschritten ist.
Die durch die Sanierung entstehenden Kosten lassen sich unter gewissen Voraussetzungen sogar steuerlich absetzen. In seinem Urteil vom 29.03.2012 (VI R 70/10) entschied der Bundesfinanzhof, dass eine Betroffene die Kosten für die Sanierung für eine Eigentumswohnung absetzen könne. Es handele sich um eine besondere Belastung, die durch das unabwendbare Ereignis entstehen sei. Die Eigentümerin sei ganz besonders belastet, weil das betroffene Gebäude durch den Befall vom Einsturz bedroht war. Die Klägerin hatte den Befall nicht verschuldet. Daher durfte die Klägerin die entstandenen Kosten komplett anrechnen.