Baukindergeld (KfW 424) Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern
Inhaltsverzeichnis
Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist für viele Familien mit Kindern ein zentrales Lebensziel. Gerade in Zeiten steigender Mieten und unsicherer Altersvorsorge gilt Wohneigentum als ein wichtiger Baustein für finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit. Doch die Hürden sind hoch: Bau- und Immobilienpreise haben in den letzten Jahren deutlich angezogen, ebenso wie die Zinsen für Immobilienkredite. Für junge Familien stellt sich daher oft die Frage, wie sich der Traum vom Eigenheim trotz knapper Budgets realisieren lässt.
Das Baukindergeld kann hier ein entscheidender Faktor sein, denn es bietet einen staatlichen Zuschuss, der die monatliche Belastung erheblich senken kann.
Hintergrund: steigende Bau- und Immobilienpreise → Zuschüsse werden wichtiger
Die letzten Jahre waren geprägt von stark steigenden Grundstücks- und Baukosten. In vielen Regionen Deutschlands sind Immobilienpreise um 30–50 % geklettert, sodass die Finanzierung für Durchschnittsverdiener kaum noch machbar ist. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, was Familien zusätzlich belastet.
In dieser Situation sind staatliche Zuschüsse und Förderungen wie das Baukindergeld eine wichtige Unterstützung. Sie können nicht nur helfen, die Finanzierungslücke zu schließen, sondern auch die Entscheidung für den Kauf oder Bau einer Immobilie überhaupt erst ermöglichen.
Nutzen für die Leser: Orientierung, ob Anspruch besteht & wie man den Antrag erfolgreich stellt
Dieser Ratgeber soll Familien eine klare Orientierung bieten:
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Wer hat Anspruch auf Baukindergeld (KfW 424)?
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Wie hoch ist der Zuschuss pro Kind?
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Wie läuft die Antragstellung ab und welche Unterlagen werden benötigt?
Mit diesem Wissen können Familien besser einschätzen, ob das Baukindergeld ihnen beim Schritt ins Eigenheim helfen kann – und wie sie Fehler bei der Antragstellung vermeiden.
Was ist Baukindergeld (KfW 424)?
Definition & Ziel des Programms
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt wird. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind, die erstmalig Wohneigentum erwerben und dieses selbst nutzen wollen. Ziel des Programms ist es, Familien beim Kauf oder Bau eines Eigenheims zu unterstützen und damit den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.
Im Unterschied zu einem Kredit muss das Baukindergeld nicht zurückgezahlt werden – es ist also eine echte Förderung, die die finanzielle Belastung nachhaltig reduziert.
Förderhöhe pro Kind & maximale Zuschusssumme
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Pro Kind beträgt die Förderung 1.200 Euro pro Jahr.
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Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren.
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Damit ergibt sich ein Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro pro Kind.
Ein Beispiel:
Eine Familie mit zwei Kindern erhält insgesamt 24.000 Euro Baukindergeld – verteilt auf 10 Jahre. Diese Summe kann monatlich die Kreditrate entlasten oder für Modernisierungen und Rücklagen genutzt werden.
Zeitliche Begrenzung & Rechtsgrundlage
Das Baukindergeld (KfW 424) war ursprünglich befristet und wurde im Rahmen des Koalitionsvertrages als familienpolitische Maßnahme eingeführt. Maßgeblich ist das Datum des Kaufvertrages oder der Baugenehmigung. Da Förderprogramme immer wieder angepasst oder beendet werden können, ist es wichtig, die aktuellen KfW-Richtlinien im Blick zu behalten und den Antrag frühzeitig zu stellen.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Voraussetzungen für Familien & Alleinerziehende
Baukindergeld richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Entscheidend ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Dabei gilt:
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Das Kind muss im Haushalt der Antragsteller leben.
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Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein.
-
Auch Alleinerziehende mit Kind(ern) können die Förderung in vollem Umfang nutzen.
Wichtig: Ehepartner oder Lebensgemeinschaften können den Antrag gemeinsam stellen, solange sie zusammen mit dem Kind im geförderten Objekt wohnen.
Einkommensgrenzen & Kinderanzahl
Damit das Baukindergeld tatsächlich vor allem Familien mit mittlerem Einkommen zugutekommt, gibt es eine Einkommensgrenze:
-
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € pro Jahr nicht überschreiten.
-
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um +15.000 €.
Beispiel:
-
1 Kind → Grenze: 90.000 €
-
2 Kinder → Grenze: 105.000 €
-
3 Kinder → Grenze: 120.000 €
Damit können auch Familien mit mehreren Kindern und einem soliden Einkommen von der Förderung profitieren.
Welche Immobilien gefördert werden (Haus, Wohnung, Neubau, Bestandsimmobilie)
Das Baukindergeld kann für verschiedene Immobilienarten genutzt werden – entscheidend ist, dass sie selbst genutzt werden:
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Einfamilienhaus (Neubau oder Kauf bestehend)
-
Eigentumswohnung
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Doppelhaushälfte oder Reihenhaus
Nicht gefördert werden:
-
Ferienhäuser oder -wohnungen
-
Zweitwohnungen oder Kapitalanlagen
-
Immobilien, die ausschließlich vermietet werden sollen
Wichtig: Es muss sich um den Ersterwerb von Wohneigentum handeln – wer bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzt, ist in der Regel ausgeschlossen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag bei der KfW
-
Kaufvertrag oder Baugenehmigung abwarten
– Erst wenn die Immobilie rechtlich gesichert ist, kann der Antrag gestellt werden. -
Einzug ins Eigenheim
– Nach dem Einzug beginnt die Frist für den Antrag. -
Antragstellung über das KfW-Zuschussportal
– Online-Registrierung und Eingabe der relevanten Daten. -
Nachweise hochladen
– Einkommensbescheide, Meldebescheinigung, Nachweis über Kindergeld. -
Prüfung durch die KfW
– Die KfW kontrolliert die Angaben und gibt den Zuschuss frei. -
Auszahlung
– Der Zuschuss wird jährlich über 10 Jahre hinweg überwiesen.
Welche Unterlagen benötigt werden
Für einen erfolgreichen Antrag sind mehrere Nachweise notwendig:
-
Meldebescheinigung → bestätigt, dass die Familie in die Immobilie eingezogen ist.
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Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre → zur Prüfung der Einkommensgrenzen.
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Kindergeldnachweise → belegen den Anspruch auf Baukindergeld.
-
Kaufvertrag oder Baugenehmigung → Nachweis für den Erwerb oder Neubau.
Typische Fehler beim Antrag und wie man sie vermeidet
Viele Anträge scheitern an vermeidbaren Fehlern:
-
Zu späte Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Einzug gestellt werden.
-
Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise verzögern oder verhindern die Auszahlung.
-
Falsche Angaben beim Einkommen: Das zu versteuernde Einkommen ist entscheidend, nicht das Bruttoeinkommen.
-
Immobilie nicht selbst genutzt: Vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
Tipp vom Experten: Vor Antragstellung eine Checkliste anlegen und alle Unterlagen sammeln, damit die KfW-Prüfung reibungslos läuft.
Hier geht es zum KfW – Zuschussportal, wo sie sich registrieren müssen und den Antrag auf Baukindergeld (KfW 424) stellen können, doch lesen sie bitte vorher den MErkzettel mit den Voraussetzungen durch, damit Sie und die KfW nicht unnötig arbeit haben.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Voraussetzungen für Familien & Alleinerziehende
Baukindergeld richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Entscheidend ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Dabei gilt:
-
Das Kind muss im Haushalt der Antragsteller leben.
-
Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein.
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Auch Alleinerziehende mit Kind(ern) können die Förderung in vollem Umfang nutzen.
Wichtig: Ehepartner oder Lebensgemeinschaften können den Antrag gemeinsam stellen, solange sie zusammen mit dem Kind im geförderten Objekt wohnen.
Einkommensgrenzen & Kinderanzahl
Damit das Baukindergeld tatsächlich vor allem Familien mit mittlerem Einkommen zugutekommt, gibt es eine Einkommensgrenze:
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Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € pro Jahr nicht überschreiten.
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Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um +15.000 €.
Beispiel:
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1 Kind → Grenze: 90.000 €
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2 Kinder → Grenze: 105.000 €
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3 Kinder → Grenze: 120.000 €
Damit können auch Familien mit mehreren Kindern und einem soliden Einkommen von der Förderung profitieren.
Welche Immobilien gefördert werden (Haus, Wohnung, Neubau, Bestandsimmobilie)
Das Baukindergeld kann für verschiedene Immobilienarten genutzt werden – entscheidend ist, dass sie selbst genutzt werden:
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Einfamilienhaus (Neubau oder Kauf bestehend)
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Eigentumswohnung
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Doppelhaushälfte oder Reihenhaus
Nicht gefördert werden:
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Ferienhäuser oder -wohnungen
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Zweitwohnungen oder Kapitalanlagen
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Immobilien, die ausschließlich vermietet werden sollen
Wichtig: Es muss sich um den Ersterwerb von Wohneigentum handeln – wer bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzt, ist in der Regel ausgeschlossen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag bei der KfW
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Kaufvertrag oder Baugenehmigung abwarten
– Erst wenn die Immobilie rechtlich gesichert ist, kann der Antrag gestellt werden. -
Einzug ins Eigenheim
– Nach dem Einzug beginnt die Frist für den Antrag. -
Antragstellung über das KfW-Zuschussportal
– Online-Registrierung und Eingabe der relevanten Daten. -
Nachweise hochladen
– Einkommensbescheide, Meldebescheinigung, Nachweis über Kindergeld. -
Prüfung durch die KfW
– Die KfW kontrolliert die Angaben und gibt den Zuschuss frei. -
Auszahlung
– Der Zuschuss wird jährlich über 10 Jahre hinweg überwiesen.
Welche Unterlagen benötigt werden
Für einen erfolgreichen Antrag sind mehrere Nachweise notwendig:
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Meldebescheinigung → bestätigt, dass die Familie in die Immobilie eingezogen ist.
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Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre → zur Prüfung der Einkommensgrenzen.
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Kindergeldnachweise → belegen den Anspruch auf Baukindergeld.
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Kaufvertrag oder Baugenehmigung → Nachweis für den Erwerb oder Neubau.
Typische Fehler beim Antrag und wie man sie vermeidet
Viele Anträge scheitern an vermeidbaren Fehlern:
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Zu späte Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Einzug gestellt werden.
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Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise verzögern oder verhindern die Auszahlung.
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Falsche Angaben beim Einkommen: Das zu versteuernde Einkommen ist entscheidend, nicht das Bruttoeinkommen.
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Immobilie nicht selbst genutzt: Vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
Tipp vom Experten: Vor Antragstellung eine Checkliste anlegen und alle Unterlagen sammeln, damit die KfW-Prüfung reibungslos läuft.
Als Zuschussempfänger sind Sie verpflichtet, die KfW unverzüglich schriftlich unter folgender Postanschrift oder per E-Mail unter 424@kfw.de zu informieren, wenn Sie die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst nutzen, das heißt wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung vermieten, verkaufen oder verpachten.
KfW
Niederlassung Bonn
Baukindergeld
53170 Bonn
Finanzielle Vorteile & Beispielrechnung
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
Eine Familie mit zwei Kindern kauft eine Eigentumswohnung für 300.000 €.
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Eigenkapital: 50.000 €
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Kreditbedarf: 250.000 €
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Zinssatz: 3,5 % p.a.
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Laufzeit: 20 Jahre
Baukindergeld-Zuschuss:
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2 Kinder × 12.000 € = 24.000 €
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Auszahlung: 2.400 € jährlich über 10 Jahre
Vergleich: Eigenheimfinanzierung mit & ohne Baukindergeld
Ohne Baukindergeld:
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Monatliche Rate (Annuität): ca. 1.445 €
Mit Baukindergeld:
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Jährlicher Zuschuss: 2.400 € → entspricht 200 € pro Monat
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Effektive Belastung: ca. 1.245 € monatlich
Damit spart die Familie jeden Monat spürbar – über die gesamte Förderdauer ergibt das eine Entlastung von 24.000 €, die direkt in die Haushaltskasse zurückfließt.
Langfristiger Nutzen für die Haushaltskasse
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Mehr finanzielle Flexibilität: Die Förderung kann für Modernisierung, Instandhaltung oder Rücklagen genutzt werden.
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Planungssicherheit: Feste Zuschüsse über 10 Jahre reduzieren das Risiko bei schwankenden Lebenshaltungskosten.
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Eigenkapital-Effekt: Auch wenn das Baukindergeld nicht direkt als Eigenkapital gilt, verbessert es die Finanzierungsspielräume nachhaltig.
Für Familien bedeutet das: weniger finanzielle Belastung und mehr Sicherheit beim Schritt ins Wohneigentum.
Kritik & Grenzen der Förderung
Warum das Programm zeitlich befristet ist
Das Baukindergeld wurde von der Bundesregierung ursprünglich als zeitlich begrenztes Förderprogramm beschlossen, um den Kauf von Wohneigentum für Familien kurzfristig attraktiver zu machen. Hintergrund war die zunehmende Belastung durch steigende Immobilienpreise und die soziale Absicherung junger Familien.
Die zeitliche Befristung verhindert allerdings, dass langfristig alle Familien profitieren können. Wer zu spät kauft oder baut, geht leer aus.
Kritikpunkte von Experten (z. B. soziale Gerechtigkeit, Förderwirkung)
Experten äußern regelmäßig Kritik am Baukindergeld:
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Begrenzte Zielgruppe: Familien ohne ausreichend Eigenkapital profitieren oft nicht, da die Zuschüsse den Kauf nicht allein ermöglichen.
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Soziale Gerechtigkeit: Gutverdienende Familien mit mehreren Kindern erhalten hohe Zuschüsse, während einkommensschwächere Haushalte meist keinen Zugang zum Immobilienmarkt haben.
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Marktverzerrung: Kritiker argumentieren, dass Förderungen wie das Baukindergeld die Immobilienpreise zusätzlich anheizen können.
Welche Alternativen oder Zusatzförderungen es gibt
Da das Baukindergeld allein oft nicht ausreicht, sollten Familien weitere Förderungen prüfen:
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KfW-Förderkredite für energieeffizientes Bauen und Sanieren
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Wohn-Riester: steuerlich geförderte Eigenheimrente
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Regionale Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen (z. B. Zuschüsse für Familien oder Energiesparmaßnahmen)
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Förderung für energetische Sanierungen durch BAFA oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Tipp: Oft lohnt es sich, Baukindergeld mit weiteren Förderungen zu kombinieren, um die Finanzierung stabiler und günstiger zu gestalten.
Tipps für Familien zur Hausfinanzierung
Kombination von Baukindergeld mit anderen Förderungen (z. B. Wohnriester, Landesförderungen)
Das Baukindergeld allein reicht oft nicht, um die Finanzierungslücke beim Immobilienkauf zu schließen. Umso wichtiger ist es, dass Familien verschiedene Förderprogramme klug kombinieren:
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Wohn-Riester: Die staatlich geförderte Eigenheimrente ermöglicht es, Riester-Guthaben für die Finanzierung oder Tilgung der eigenen Immobilie einzusetzen. Besonders lohnend für Familien mit mehreren Kindern durch zusätzliche Zulagen.
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Landesförderungen: Viele Bundesländer bieten eigene Programme für Familien, etwa zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für kinderreiche Haushalte. Ein Blick auf die Förderbanken der Bundesländer lohnt sich.
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Kommunale Zuschüsse: Manche Städte und Gemeinden fördern Familien beim Erwerb von Bauland oder mit Vergünstigungen bei der Grundsteuer.
Energiesparförderungen & KfW-Kredite im Überblick
Neben dem Baukindergeld können Familien von speziellen Programmen profitieren, die energetisches Bauen und Sanieren fördern:
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KfW-Effizienzhaus-Kredite: Günstige Darlehen für Neubauten oder Sanierungen, wenn bestimmte Energiestandards erreicht werden.
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BAFA-Förderung: Zuschüsse für den Einbau energieeffizienter Heizungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen.
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Steuerliche Vergünstigungen: Energetische Sanierungen können über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden.
Durch die Kombination von Baukindergeld mit Energiesparförderungen lassen sich nicht nur die Finanzierungskosten reduzieren, sondern auch die laufenden Nebenkosten dauerhaft senken.
Worauf Familien bei der Finanzierung achten sollten (Eigenkapital, Zinsbindung, Nebenkosten)
Ein Zuschuss wie das Baukindergeld ist hilfreich – ersetzt aber nicht die sorgfältige Finanzplanung. Familien sollten daher folgende Punkte besonders beachten:
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Eigenkapital: Idealerweise mindestens 20–30 % des Kaufpreises, um gute Konditionen bei der Bank zu erhalten.
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Zinsbindung: In Zeiten schwankender Zinsen empfiehlt sich eine möglichst lange Zinsbindung (15–20 Jahre), um Planungssicherheit zu haben.
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Nebenkosten: Kaufnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren summieren sich schnell auf 10–15 % des Kaufpreises. Diese müssen zusätzlich zum Eigenkapital eingeplant werden.
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Rücklagen: Für Reparaturen, Modernisierungen oder unvorhergesehene Ausgaben sollte immer ein finanzielles Polster bestehen.
Ein guter Tipp: Lassen Sie die Finanzierung von einem unabhängigen Baufinanzierungsberater prüfen – so können Förderungen optimal eingebunden und Kostenfallen vermieden werden.
Fazit & Praxistipps
Kurz & knapp: Wer profitiert am meisten?
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Familien mit ein bis drei Kindern, mittlerem Einkommen und einem klaren Plan für den Erwerb einer eigenen Immobilie.
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Besonders attraktiv für Käufer, die rechtzeitig alle Förderungen miteinander kombinieren können.
Handlungsempfehlung: Frühzeitig prüfen, Antrag rechtzeitig stellen
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Frühzeitig prüfen, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
-
Alle Unterlagen sammeln (Einkommensteuerbescheide, Kindergeldnachweise, Kaufvertrag).
-
Den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Einzug über das KfW-Portal stellen.
Motivation: Baukindergeld als Baustein für den Traum vom Eigenheim
Das Baukindergeld ist kein Allheilmittel – aber ein wichtiger Baustein, um den Traum vom Eigenheim Realität werden zu lassen. Wer clever plant, Förderungen kombiniert und rechtzeitig handelt, kann sich so eine solide Grundlage für die Zukunft der Familie schaffen.
Für viele Familien ist es genau der entscheidende Zuschuss, der den Weg ins eigene Zuhause möglich macht – und damit eine Investition in Sicherheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit.
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Häufige Leserfragen zum Baukindergeld (KfW 424)
1. Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Anspruch haben Familien und Alleinerziehende, die erstmals Wohneigentum erwerben und darin selbst wohnen. Voraussetzung ist mindestens ein Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Auch Adoptiv- und Pflegekinder zählen.
2. Wie hoch ist das Baukindergeld pro Kind?
Pro Kind werden 1.200 Euro pro Jahr über 10 Jahre ausgezahlt. Das ergibt 12.000 Euro pro Kind. Bei zwei Kindern also 24.000 Euro, bei drei Kindern sogar 36.000 Euro.
3. Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.
➡ Beispiel: 2 Kinder = Grenze 105.000 €, 3 Kinder = 120.000 €.
4. Welche Immobilien werden gefördert?
Gefördert werden:
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Einfamilienhäuser
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Reihenhäuser und Doppelhaushälften
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Eigentumswohnungen
Nicht gefördert werden Ferienhäuser, Zweitwohnungen oder vermietete Immobilien. Wichtig: Die Immobilie muss selbst genutzt werden.
5. Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Einzug in die Immobilie gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Meldebescheinigung. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch.
6. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Benötigt werden:
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Meldebescheinigung (Einzug ins Eigenheim)
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Einkommensteuerbescheide (zur Prüfung der Einkommensgrenze)
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Kindergeldnachweise
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Kaufvertrag oder Baugenehmigung
Tipp: Alle Unterlagen vorab digital bereithalten, um Verzögerungen zu vermeiden.
7. Kann ich Baukindergeld mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Besonders sinnvoll ist die Kombination mit:
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Wohn-Riester
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KfW-Effizienzhaus-Krediten
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BAFA-Zuschüssen für Heizung oder Energieberatung
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Landes- oder kommunalen Förderprogrammen
8. Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
Wenn Sie ausziehen und die Immobilie nicht mehr selbst nutzen, entfällt die Förderung ab diesem Zeitpunkt. Trennung oder Scheidung ändern nichts am bereits bewilligten Zuschuss, solange die Kinder im geförderten Haushalt gemeldet bleiben.
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