Pfusch am Bau verhindern und vorbeugen!
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Immer mehr Menschen hierzulande verwirklichen ihren Traum vom Eigenheim. Doch beim Hausbau kann trotz sorgfältiger Planung vieles schiefgehen.
Der Grund dafür, dass der Traum von den eigenen vier Wänden für Bauherrn zum Albtraum wird, sind häufig mangelhaft ausgeführte Bauarbeiten.
Falls sich nach der Abnahme herausstellt, dass das Stromnetz innerhalb des Hauses nicht funktioniert oder wenn die Bewohner nach einem Regen kniehoch im Wasser stehen, sind ärgerlich. Dieses kann jedoch vermieden werden, da sich jeder Häuslebauer im Vorfeld gut absichern kann.
Lange, kostspielige Streitereien vor Gericht über die Gründe und die Verantwortlichkeit sind die Folge. Besonders katastrophal ist es, wenn sich die Schäden überhaupt nicht mehr beseitigen lassen, beispielsweise weil eine tragende Wand aus Stahlbeton schief geworden ist, weil die Schalung fehlerhaft ausgeführt wurde.
Durch Pfusch am Bau verzögert sich die Fertigstellung
Je später Mängel am Bau entdeckt werden, um so ärgerlicher ist die Situation. In diesem Fall nimmt eine Kettenreaktion ihren Lauf. Ein Baumangel ist beispielsweise vorprogrammiert, wenn das Parkett schon verlegt wird, obwohl der Estrich noch nicht getrocknet ist.
Nachdem der Mangel endlich bemerkt wurde, muss das Parkett wieder entfernt werden. Nachdem der Estrich getrocknet ist, muss der Fußboden dann neu verlegt werden. Dadurch kommt es zu Verzögerungen beim weiteren Innenausbau des Hauses.
Diese wiederum kann vom nächsten Handwerksbetrieb angezeigt werden.
Pfusch am Bau – Verjährungsfristen
Katastrophal sind Bauschäden, die erst nach der Abnahme oder sogar erst nach Jahren festgestellt werden. Bei einem solchen Mangel kann es sich beispielsweise um ein undicht eingedecktes Dach handeln.
Da durch eine undichte Dacheindeckung meist weitere Bauelemente stark beschädigt sind und die fehlerhafte Stelle meist nur schwer zugänglich ist, entstehen bei der Beseitigung hohe Kosten.
Noch schlimmer ist es, wenn zu diesem Zeritpunkt die Baufirma, welche die Arbeiten ausgeführt hat, nicht mehr existiert oder wenn der Gewährleistungsfrist bereits überschritten ist.
Risiko für Baupfusch mit eigenem Architekten minimieren
Sehr häufig ist die Ursache für Baumängel und die daraus folgenden Streitigkeiten bei Neubauten entstehen dadurch, dass die Mehrzahl der Häuslebauer für ihr Bauprojekt keinen Architekten beauftragt.
Nur noch 1 Prozent aller Neubauprojekte wird durch die Planung und Begleitung eines Architekten realisiert. Falls ein Generalunternehmen oder eine Baufirma mit der Realisierung des Neubaus beauftragt wird, steht der Architekt allerdings auf der Seite des Unternehmens.
Professionelle Baubegleitung macht Pfusch am Bau unwahrschweinlich
Besonders in der letzten offiziellen Phase eines Neubauprojektes, Leistungsphase 9 genannt, steht ein Architekt, eine entsprechende Vereinbarung vorausgesetzt, dem Bauherrn unterstützend und beratend zur Seite.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfristen überprüft der Architekt nochmals sämtliche Teile des Neubaus auf Mängel.
Alternativ zur Baubegleitung durch einen Architekten können Häuslebauer aber auch mit einem unabhängigen Baubegleiter einen Vertrag abschließen, welcher dem Bauherrn vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zur Schlussabnahme unterstützend zur Seite steht.
Für eine solche Baubegleitung entstehen dem Bauherrn Kosten zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Da eine nachträgliche Beseitigung von Mängeln allerdings Kosten von 20.000 und mehr Euro verursacht, lohnt sich die Investition für Bauherrn.
Mangelhafter Bauausführung gezielt vorbeugen
Zahlreiche mögliche Mängel am Bau lassen sich darüber hinaus durch präzise Vereinbarungen vor Abschluss eines Vertrages ausschließen.
Da eine Vielzahl von Leistungs- und Baubeschreibungen viele für Laien nicht durchschaubare Fallstricke enthalten, empfiehlt es, auf eine detaillierte Beschreibung Wert zu legen.
In dieser Leistungsbeschreibung sollten auch die beim Bau verwendeten Produkte und Materialien exakt deklariert werden.
Je mehr Details vor Baubeginn exakt vereinbart werden, um so niedriger ist das Risiko, das es zu nachträglichen Beanstandungen kommt und dadurch Nachbesserungen erforderlich sind.
Pfusch am Bau sofort beseitigen lassen
Von einer aufmerksamen Baubegleitung durch einen unabhängigen Baubegleiter oder Architekten profitieren auch die am Bau beteiligten Unternehmen.
Denn durch die regelmäßigen Kontrollen der Arbeiten auf der Baustelle können fehlerhaft ausgeführte Arbeiten entweder gar nicht erst auftreten oder werden rechtzeitig erkannt.
Laut einer Studie lassen sich durch eine kompetente Baubegleitung durchschnittlich zwischen 11.000 und 12.000 Euro für eine erforderliche Mängelbeseitigung einsparen.
Diese Kosten müssten von den Planern oder der ausführenden Unternehmen getragen werden.
Bezahlung erst bei Baufortschritt als Druckmittel für den Bauherrn
Bei der Vereinbarung der Bezahlung müssen Eigenheimbauer unbedingt auf die Auszahlungsart achten. Um bei Mängeln ein Druckmittel zu haben, sollte vereinbart werden, dass die Bauträger vom Bauherrn immer erst bei einem tatsächlichen Baufortschritt bezahlt werden.
Auf keinen Fall sollten Bauherrn einer Vereinbarung über die Bezahlung nach einem bestimmten Zeitraum zustimmen. Denn bei einer solchen Vereinbarung ist der Auftraggeber sogar zur Zahlung verpflichtet, auch wenn am Objekt überhaupt nicht weiter gebaut wird.
Bei einer solchen Vereinbarung leistet der Bauherr eine Vorauszahlung, die im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners verloren ist. Falls kein Architekt beauftragt wird, sollte mit dem Aufsetzen des Vertrags ein Fachanwalt beauftragt werden.
Die Baufortschritte sollten zusätzlich vom Bauherrn dokumentiert werden. Dazu bietet sich eine mit Fotos bewiesene Buchführung an.
Mängel am Bau bei der Schlussabnahme aufdecken
Auf eine förmliche Endabnahme sollte kein Bauherr verzichten. Die Schlussabnahme ist die letzte Möglichkeit, Pfusch aufzudecken und eine Abnahme zu verweigern.
Erst nach Beseitigung der Mängel erfolgt eine weitere Abnahme und das Bauunternehmen erhält die vereinbarte Abschlusszahlung.