Haus Gewährleistung Hausbau Reklamation
Gewährleistungsfrist für Hausbesitzer ingehogenbijl/shutterstock.com

Die Gewährleistungsfrist für Hausbesitzer

Wie der Verband privater Bauherren (VPB) empfiehlt, sollten sich Immobilienbesitzer rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist fachkundigen Rat holen, um das Gebäude auf etwaige Mängel überprüfen zu lassen. Doch leider vergessen die meisten Hauseigentümer die wichtige Frist schlichtweg, was erhebliche Nachteile mit sich bringen kann.

Die Gewährleistungsfrist für Hausbesitzer bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum, in dem der Verkäufer oder Bauunternehmer für Baumängel an einem Haus haftbar ist. Diese Frist beginnt in der Regel nach Abschluss des Baus oder nach Durchführung bestimmter Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten und endet nach einem bestimmten Zeitraum, meistens nach fünf Jahren gemäß § 634a BGB in Deutschland. Die Gewährleistungsfrist stellt sicher, dass Bauherren rechtlichen Schutz gegen Baumängel haben, die auf eine schlechte Handwerkskunst oder minderwertige Materialien zurückzuführen sind.

Hier sind einige Tipps und Erklärungen rund um das Thema Gewährleistungsfrist:

1. Mängel sofort melden: Wenn Sie als Hausbesitzer einen Mangel entdecken, sollten Sie diesen so bald wie möglich dem Verkäufer oder Bauunternehmer melden. Dies sollte schriftlich geschehen, um einen Nachweis zu haben. Das Versäumnis, Mängel rechtzeitig zu melden, könnte Ihre Fähigkeit, Reparaturen oder Schadensersatz zu verlangen, beeinträchtigen.

2. Mängel dokumentieren: Es ist hilfreich, Mängel zu dokumentieren, indem Sie Fotos machen und detaillierte Notizen erstellen. Bewahren Sie alle Kommunikationen mit dem Verkäufer oder Bauunternehmer sowie alle relevanten Dokumente auf.

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3. Verständnis der Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist deckt in der Regel strukturelle Mängel und Mängel, die auf eine schlechte Handwerkskunst oder minderwertige Materialien zurückzuführen sind, ab. Sie deckt in der Regel nicht Schäden ab, die durch normalen Verschleiß oder durch die unsachgemäße Verwendung des Hauses entstehen.

4. Rechtliche Beratung einholen: Wenn es Streitigkeiten über Mängel oder die Verantwortung dafür gibt, kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen.

Insgesamt bietet die Gewährleistungsfrist für Hausbesitzer einen wichtigen Schutz. Sie stellt sicher, dass Bauunternehmer für die Qualität ihrer Arbeit verantwortlich gemacht werden und dass Hausbesitzer einen Weg haben, Mängel beheben zu lassen oder Schadensersatz zu erhalten, wenn Probleme auftreten.

Wie der VPB-Präsident Thomas Penningh mahnt, sollten Bauherren in jedem Fall ihre Interessen wahren, indem etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Sachverständiger beauftragt wird, um mit der sogenannten Schlussbegehung eventuell vorhandene Mängel aufdeckt.

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Gewährleistung beim Hausbau: Wie lange läuft die Frist?

Wird ein Schaden erst dann entdeckt, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist, so müssen Hausbesitzer mit hohen Reparaturkosten rechnen. Die Gewährleistungsfrist läuft bei privaten Bauherren 5 Jahre lang und beginnt mit der Bauabnahme. Insofern innerhalb dieser Frist ein Mangel am Gebäude festgestellt wird, müssen die zuständigen Bauunternehmer den Schaden umgehend in Ordnung bringen beziehungsweise komplett beseitigen.

Ist jedoch innerhalb der Frist kein Mangel am Objekt erkennbar gewesen und die Fehlerbeseitung beim Bauunternehmer angemahnt, haben in der Regel die Hausherren die Kosten zu tragen.

Mängelrüge: Mängel richtig reklamieren

Ein paar Tipps sind deshalb unbedingt zu beachten, wenn es um die sogenannte Mängelrüge geht. Der Mangel ist vom Immobilienbesitzer immer schriftlich zu rügen und dem Bauunternehmer muss eine angemessene Frist gewährleistet werden, in welcher er den Schaden beheben kann. Natürlich muss die Mängelrüge auch bei der richtigen Firma eingelegt werden. Ist nicht offensichtlich, woher der Schaden kommt und der Hausherr fordert das falsche Unternehmen zur Reparatur auf, kann dies relativ teuer werden, denn die Firma kann hierfür unter Umständen einen Stundenlohn und eine An-und Abfahrtszeit in Rechnung stellen. Es ist schließlich nur derjenige dafür zuständig, einen Mangel zu beseitigen, der auch dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Verjährungsfrist ebenfalls beachten

Auch nachdem ein Schaden beim zuständigen Unternehmen geltend gemacht wurde, läuft in der Regel die Verjährungsfrist einfach weiter. Auch diese Tatsache wird von vielen Hausbesitzern gerne übersehen. Erst wenn ein Besichtigungstermin vom Bauunternehmen mit dem Hausherr vereinbart wurde, wird es aus juristischer Sicht auch erst als der Beginn einer Verhandlung gewertet, welche die Verjährungsfrist unterbrechen. Werden die Verhandlungen anschließend nicht weiter fortgesetzt, so läuft ebenfalls die Frist einfach weiter.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, das private Bauherren hierbei zeitliche Probleme bekommen könne. Insbesondere wenn keine Antwort seitens des Bauunternehmers erfolgt, sollten eventuell rechtliche Schritte eingeleitet werden. So kann der Bauherr entweder eine Klage erheben, oder aber auch ein selbstständiges Beweisverfahren durchführen.

Damit bei der Schlussbegehung auch alle Mängel erkannt werden und umfassend dokumentiert sind, sollte sich fachkundige Hilfe geholt werden. Unabhängige Sachverständige werden beispielsweise sowohl vom VPB, als auch von Verbraucherzentralen vermittelt.

Häufige Leserfragen zum Thema “Die Gewährleistungsfrist für Hausbesitzer”

1. Was ist die Gewährleistungsfrist für Hausbesitzer?

Die Gewährleistungsfrist bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Verkäufer oder Bauunternehmer für Mängel an einem neu gebauten oder renovierten Haus haftbar ist. In Deutschland beträgt diese Frist gemäß § 634a BGB grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Während dieser Zeit muss der Bauunternehmer Mängel beheben, die aufgrund schlechter Verarbeitung oder Materialien auftreten.

2. Was deckt die Gewährleistungsfrist ab?

Die Gewährleistungsfrist deckt im Allgemeinen Material- und Verarbeitungsfehler ab, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses bestanden oder die sich während der Gewährleistungsfrist gezeigt haben. Dazu können strukturelle Mängel, Mängel an der Verkabelung, den Rohrleitungen, den Fenstern, den Türen und den installierten Geräten gehören. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährleistung in der Regel nicht für Schäden gilt, die durch normale Abnutzung, Unfälle oder Missbrauch verursacht werden.

3. Wie kann ich einen Mangel während der Gewährleistungsfrist geltend machen?

Wenn Sie während der Gewährleistungsfrist einen Mangel entdecken, sollten Sie den Verkäufer oder Bauunternehmer unverzüglich schriftlich darüber informieren und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben. Es ist empfehlenswert, Fotografien oder andere Beweise für den Mangel beizufügen und eindeutig zu erklären, wie sich der Mangel manifestiert. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie der Mitteilung und alle weiteren Kommunikationen aufbewahren.

4. Was passiert, wenn der Bauunternehmer sich weigert, einen Mangel während der Gewährleistungsfrist zu beheben?

Wenn der Bauunternehmer sich weigert, einen Mangel während der Gewährleistungsfrist zu beheben, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Baurecht spezialisiert ist. Sie können auch eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde oder Berufsorganisation einreichen. Es ist wichtig, dass Sie alle Kommunikationen mit dem Bauunternehmer und alle Beweise für den Mangel sorgfältig aufbewahren, da diese im Falle eines Rechtsstreits entscheidend sein können.

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Jan Oliver Fricke
Als Herausgeber des Online Magazine Haus & Garten ist es mir eine Freude, die Leser über Interessante Themen zu informieren und meine Erfahrungen zu teilen.