Notarkosten Rechner Grundbuchkosten Hauskauf
Notarkosten Rechner Grundbuchkosten Hauskauf fizkes/shutterstock.com

Notarkostenrechner & Grundbuchkostenrechner

Beim Immobilienerwerb gehören die Notargebühren zu den Kaufnebenkosten. In Anbetracht der Beträge, um welche es beim Immobilienkauf im Normalfall geht, ist es möglich, dass sich beim Hauskauf die Notarkosten rasch auf mehr als tausend Euro belaufen.

Dasselbe gilt beim Wohnungskauf für die Notargebühren, selbst wenn die Kosten hier in zahlreichen Fällen wegen der häufig geringen Kaufpreise keineswegs ganz so hoch sind. Mithilfe des Notarkosten-Rechners behält man den Überblick über die Gebühren für den Notar.

Mit diesem ist es möglich, die Ausgaben der Sicherheitenbestellung zu ermitteln. Ganz egal, ob für den Hauskauf oder eine Umschuldung: Welche Kosten entstehen bei der Grundschuldeintragung für die Immobilienfinanzierung?

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Klassisches Beispiel Notarkostenrechner

Kunden erhalten bei zwei Drittel der zustande kommenden Verträge einen effektiven Jahreszins in Höhe von 1,49 Prozent per anno sowie einen festen Sollzins, welcher bei 1,48 Prozent per anno liegt, während man die folgenden Annahmen bedenkt: Nettokreditbetrag von 200.000 Euro (Kaufbetrag der Wohnung oder des Hauses 250.000 Euro), dreiprozentige Tilgung, Laufzeit des Kreditvertrages 27 Jahre plus zwei Monate, Sollzinsbindung, die über zehn Jahre geht, zwölf Ratenzahlungen pro Jahr von je 746,67 Euro.

Andere etwaige Kosten (beispielsweise Teilauszahlungszuschläge, Auslagen (wie etwa Grundbuchkosten) und andere Kosten können anfallen. Falls der Kreditnehmer sie im Hinblick mit dem Vertrag zu zahlen hat, steigt eventuell der effektive Jahreszins. Die zu begleichende Gesamtsumme in der Sollzinsbindung ist 92.100,40 Euro.

Die Restschuld, welche zum Ende der Sollzinsbindung verbleibt, beläuft sich auf 135.375,04 Euro. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass eine einwandfreie Vermögens- und Einkommenssituation herrscht, eine vorrangige Besicherung durch ein Grundpfandrecht sowie das Auszahlen in einem Betrag möglich ist. Abhängig sein können die Kondition auch regional und von weiteren Faktoren.

Anwendung des Grundbuchkostenrechner und Notarkostenrechners

Mit diesem Onlinerechner wird den Bauherren und Objektkäufern geholfen, um die Nebenkosten der Anschaffung so zuverlässig wie möglich zu ermitteln. So ist es möglich, einfach zu berechnen, welche Gebühren beim Notar und Grundbuchamt entstehen, wenn es sich um die Löschung beziehungsweise Abtretung oder eine Grundbuchbestellung handelt.

Bei der Ermittlung der Nebenkosten für den Erwerb sollte jedoch dabei beachtet werden, dass beim Immobilienerwerb die Notargebühren keineswegs die einzigen Nebenkosten darstellen – es reicht hier demnach keineswegs, nur die notariellen Kosten zu berechnen.

Es fällt noch Grunderwerbssteuer an, welche je nach Bundesland verschiedenartig hoch ist. Zudem ist oft eine Maklercourtage zu tragen. Weil diese Kosten jedoch prozentual von dem Kaufpreis festgesetzt werden, können diese einfach selbst berechnet werden.

=> Einkalkulierung der Nebenkosten

Übrigens werden die Notarkosten keineswegs lediglich beim Erwerb fällig, sondern ebenso bei Schenkungen oder anderen Übertragungen von Eigentumsrechten. Bei einer Schenkung richten sich die Notargebühren nach dem Geschäftswert des Objekts. Mit diesem Rechner hat man die Möglichkeit, den Erwerb, die Grundschuldabtretung, Grundschuldbestellung sowie Löschung der Grundschuld zu berechnen.

Ergibt die Löschung der Grundschuld Sinn?

Als häufigste Form der Sicherheit gilt die Grundschuld, welche ein Geldinstitut für einen Kredit zur Objektfinanzierung fordert. Diese ersetzt inzwischen nahezu komplett die Hypothek als notwendige Sicherheit für ein Darlehen. Die Grundschuld ist im Vergleich zu der Hypothek keineswegs an eine gewisse Forderung gebunden.

Somit ist es dem Käufer möglich, nach der Rückzahlung des Kredits diese Sicherheit ohne großen bürokratischen Aufwand oder Gebühren für ein neues Darlehen nutzen.

Außerdem muss für den Eigentümer die Angelegenheit genau betrachtet werden. In der Grundbuchbestellungsurkunde lassen sich die Banken noch zum Sichern der Geldsumme durch das Grundstück häufig noch andere Sicherheiten einräumen, beispielsweise das Übernehmen der persönlichen Haftung, die mit dem Gesamtvermögen erfolgt.

Was die Regelungen, welche im Einzelfall getroffen werden, für die Haftung darstellen, kann man beispielsweise mit einem Rechtsanwalt klären.

Ist der Kredit abbezahlt, fragen sich zahlreiche Menschen, ob die Grundschuld danach gelöscht werden soll.

Soll die Grundschuld gelöscht werden oder nicht?

Nachdem der Kredit vollständig getilgt wurde, kann man als Eigentümer die Entscheidung treffen, ob die Grundschuld gelöscht oder weiterhin im Grundbuch stehen soll. Vorteilhaft beim Löschen einer Grundschuld ist, dass Grund und Haus dann ebenso auf dem Papier nicht belastet sind.

Möchte man das Objekt verkaufen, bevorzugen viele Interessenten einen Grundbucheintrag, in dem keine Grundschuld hinterlegt ist. Wenn man hingegen im Grundbuch die Grundschuld stehen lässt, ist es möglich, diese jederzeit erneut für ein weiteres Darlehen als Sicherheit zu nutzen.

Zudem spart man die Gebühren für das Löschen der Grundschuld. Demnach bietet sich es an, auf die Grundschuldlöschung zu verzichten, selbst wenn man vorerst keinen neuen Kredit braucht.

Wie das Löschen der Grundschuld funktioniert

Damit man aus dem Grundbuch die Grundschuld löscht, nachdem das Darlehen komplett getilgt wurde, muss der Immobilieneigentümer selbst aktiv werden. Bei dem kreditgebenden Geldinstitut oder Bausparkasse beantragt er die Löschbewilligung.

Die Bank gibt in der Bewilligung als Darlehensgeber die Grundschuld als gewählte Sicherheit auf. Ein tatsächliches Löschen im Grundbuch ist lediglich über einen Notar möglich. Vom Notar wird die Löschbewilligung, das Beantragen auf Grundbuchlöschung und gegebenenfalls das Einwilligen des Grundstückbesitzers zu einer Urkunde zusammengefasst.

Der Notar leitet an das Grundbuchamt diese Urkunde weiter. Hier wird von den Mitarbeitern geprüft, ob sämtliche Voraussetzungen für die Grundschuldlöschung erfüllt sind, was in der Regel der Fall ist. Im Grundbuch erfolgt ein negativer Vermerk, dass die bisherige Grundschuld nun gelöscht ist.

Ab diesem Augenblick kann man als Immobilieneigentümer die Schuld keineswegs mehr für einen weiteren Kredit nutzen, da diese Vorgehensweise keinesfalls rückgängig gemacht werden kann. Wenn man über eine Grundschuld ein weiteres Darlehen sichern möchte, ist eine neue Grundschuld einzutragen.

Kosten der Grundschuldlöschung

Die Bausparkasse oder Bank darf für das Ausstellen der Löschbewilligung keinerlei Gebühren verlangen. Jedoch muss man als Eigentümer die Kosten für das Grundbuchamt und den Notar tragen. Das heißt, dass das Kreditinstitut diese Gebühren an einen weitergibt.

  • Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Grundschuldsumme, die eingetragen wurde.
  • Es fallen etwa 0,2 Prozent des Betrags der Grundschuld als Kosten an.
  • Hiervon erhalten der Notar und das Grundbuchamt jeweils ungefähr die Hälfte.

Rechenbeispiel

Man hat den Kredit für das Haus vollständig getilgt und will die Grundschuld löschen. Im Grundbuch ist ein Betrag von 200.000 Euro eingetragen. Für die Löschung ist demnach mit Gebühren zwischen etwa 400 und 500 Euro zu rechnen. Der exakte Betrag kann jedoch mit dem obigen Rechner kalkuliert werden.

Hinweis

Wichtig ist, dass man sich vom Kreditinstitut stets eine Löschungsbewilligung ausstellen lässt, wenn der Kredit vollständig getilgt worden ist. Dasselbe gilt, falls man die Eintragung keineswegs löschen lassen will. Die Löschungsbewilligung sollte gut aufbewahrt werden. Bei Verlust von dieser wichtigen Unterlage hat man die Gebühren für die Wiederbeschaffung vollständig selbst zu tragen.

Grundschuld übertragen oder löschen?

Zahlreiche Käufer möchten ebenso ein unbelastetes Haus auf dem Papier, wenn der Kredit getilgt wurde. Man nimmt an, dass von der Eintragung ein möglicher Käufer abgeschreckt werden könnte.

Hierbei ist es durchwegs möglich, einen Käufer das Gebäude zusammen mit der Grundbucheintrag anzubieten. Im Normalfall braucht der Käufer auch als Sicherheit eine Grundschuld für das Kreditinstitut. Wenn man das Löschen der Grundschuld veranlasst, hat der Käufer eine vollständig neue Eintragung durchführen zu lassen.

Somit hat er Kosten für die Eintragung und die Löschung zu tragen.

Es besteht die Möglichkeit, auf den Käufer die bestehende Grundschuld zu übertragen. Die Gebühren hierfür liegen im Bereich der Kosten für eine Löschung. Viel teurer dagegen ist eine neue Eintragung. Eine Übertragung ist bei einer Hypothek keineswegs möglich.

Grundschuld abtreten oder löschen?

Selbst bei der Anschlussfinanzierung für die Immobilie kann man sparen, falls man die Grundschuld keineswegs löschen lässt. Wenn das neue und das alte Kreditinstitut zustimmen, ist es möglich, die Löschung zu unterlassen.

Die Löschungsbewilligung wird aufgrund der Abtretungserklärung des alten Geldinstituts ersetzt. Als Eigentümer muss man den Grundbuchänderungen keinesfalls zustimmen. In diesem Fall entfällt der Termin beim Notar.

Das Verfahren ist preiswert und leicht, weil die Änderung kurzerhand eingetragen wird. Man kann die Abtretung ebenso dazu verwenden, dass man die Grundschuld für die Immobilie zum Teil löschen lässt.

Der Kredit für die Anschlussfinanzierung ist geringer im Gegensatz zum ersten Darlehen, weil man schon einen Teil der aufgenommenen Summe getilgt hat. Die Bank, die bisher finanziert hat, stellt hierzu eine Löschungsbewilligung über diesen schon getilgten Anteil aus. Zur restlichen Immobilienfinanzierung erklärt das Kreditinstitut die Abtretung.

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Häufige Leserfragen zum Thema

Was darf ein Notar verlangen?

Bei einem Immobilienkauf ist der Notar Pflicht. Die Notarkosten findet man in den Nebenkosten des Hauskaufs. Der Notar darf 2 % vom Kaufpreis des Hauses verlangen. Das ist in den Gerichtskosten und Notarkostengesetzt festgelegt. So kann keiner utopische Preise für zum Beispiel ein billiges Haus Verlagen. In den 2 % sind auch die Grundbuchkosten enthalten und alle Kosten, die für den Notar auftreten.

Wie hoch sind die Grundbuchkosten und Notarkosten?

Die Grundbuchkosten und die Notarkosten teilen sich die 2 % vom Kaufpreis des Hauses. Dabei sind 1,5 % für den Notar. Der Notar umfasst damit zum Beispiel die Beratung, Entwurfsfertigung oder die Beurkundung. Die Grundbuchkosten sind nur 0,5 %. Der Notar übernimmt die Eintragung der Grundschule im Grundbuch.

Was gehört zu den Notarkosten?

Die Notarkosten sind in viele kleine unter Kosten aufgeteilt, die dann die 2 % ergeben. In den Kosten sind enthalten die Beurkundung des Kaufvertrages, die Beurkundung der Grundschuld, die Eintragung der Grundschuld, die Eintragung des Eigentümerwechsel, der Vollzug des Kaufes, die Gebühr der Notaranderkonto, die notarielle Bestätigung, die Betreuungsgebühr und die Unterschriften Beglaubigung. Man muss auch dazu sagen, dass der Notar auch versucht, Konflikte zwischen den Parteien zu lösen.

Was bekommt ein Notar?

Der Notar bekommt immer 1,5 % vom Kaufpreis des Hauses. Sie sind ein fester Teil der Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf. Egal welchen Notar man auswählt, die Notarkosten sind alle gleich. Das ist im gesetzt geregelt. Also bei der Notarwahl zählt nicht der Preis, sondern nur die Qualität des Notars. Der Notar ist bei dem Kauf unparteiisch. Er muss auch darauf achten, dass alles rechtsgültig ist. So hat man die Sicherheit beim Kauf.

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