Bau- und Leistungsbeschreibung Kosten Gefahren
Bau- und Leistungsbeschreibung Kosten Gefahren Romolo Tavani/shutterstock.com

Tipps Hausbau – Die Bauleistungsbeschreibung

Wie eine Studie von Bauherrenschützern zur Untersuchung von Leistungs- und Bauleistungsbeschreibungen in Verträgen für private Bauherren ergeben hat, erfüllt keine einzige der 100 getesteten Angebote die Minimalforderungen des Bundesbauministeriums: Schlechter könnte ein Ergebnis wohl kaum ausfallen.

Da die Baufirma letztendlich nur das liefern muss, was zuvor vertraglich vereinbart wurde, könnten sich daraus massive Risiken für den Auftraggeber ergeben, mahnt der Bauherren-Schutzbund (BSB), der die Studie in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung (IFB) durchgeführt hat.

Wichtiges zur Bauleistungsbeschreibung

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Gesetzlich verbindliche Maßgaben gefordert

Eigentlich ist es klar umrissen, wie eine ordnungsgemäße Auftragsbeschreibung gestaltet sein muss: So wurden bereits im Jahre 2003 die sogenannten “Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser” vom Bundesbauministerium verabschiedet, an dessen Ausarbeitung auch mehrere Baufirmen beteiligt waren.

2008/2009 wurden diese zuletzt überarbeitet. Das Problem hieran ist jedoch, dass die Verordnungen lediglich einen empfehlenden Charakter haben, ohne dabei gesetzlich verbindlich zu sein. Die Studie belege erneut, dass das notwendige Verbraucherschutzniveau nur mithilfe einer zusätzlichen, freiwilligen Selbstverpflichtung seitens der Baufirma erreicht würde, wie der Geschäftsführer des BSB, Florian Becker, moniert.

Für den Verbraucher sei es elementar, dass die durch den aktuellen Gesetzesentwurf festgelegten Pflichten zur Beschreibung des Leistungsumfangs sowie die Übergabe der entsprechenden Unterlagen an den Bauherren schnellstmöglich in Kraft treten.

Die neue Regelung, die sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet, sehe nun auch eine gesetzliche Verankerung für die Mindeststandards der Bau- und Leistungsbeschreibungen vor.

Massive Risiken für Bauherren

Insbesondere mangelhafte Leistungsbeschreibungen der Baufirmen können erhebliche Haftungs- und Kostenrisiken für den Bauherren nach sich ziehen:

So wäre die Entstehung von zusätzlichen, unerwarteten Kosten die Folge, wenn aufgrund einer schwammigen Definition bestimmte Leistungen entgegen der Annahme des Bauherren nicht Bestandteil des Vertrages sind.

Eine weitere Folge der ungenauen Angaben ist, dass Bauherren Angebote unterschiedlicher Firmen nur sehr schwer untereinander hinsichtlich ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses vergleichen können.

Auch Mängel und spätere Schäden am Haus können die Folge unzureichender Beschreibungen sein, wenn bestimmte Leistungen nur mangelhaft ausgeführt wurden.

Vorsicht vor versteckten Hintertüren im Bauvertrag

Der Studie zufolge sind insbesondere prägnante Formulierungen wie “Ein Grundstücksentwässerungsplan kann auf Wunsch des Kunden zusätzlich vereinbart werden” oder “Versicherungs- und weitere Baunebenaufwendungen gehen zu Lasten des Bauherren” zu beachten, da diese schwere Kostenrisiken für den Bauherren zur Folge haben und das Vergleichen mit Angeboten anderer Baufirmen erschweren können.

Auch durch Textpassagen wie zum Beispiel “…oder vergleichbar” kann sich eine Baufirma massive Ersparnisse erschleichen, indem sie statt qualitativ hochwertiger Materialien namhafter Hersteller No-Name-Produkte von minderwertiger Qualität verbaut.

Und wenn dem Vertrag entsprechend der Bauherr auch noch für “Sicherung der Baustelle” verantwortlich ist, dann hat er neben hohen Folgekosten im schlimmsten Falle auch noch rechtliche Konsequenzen zu fürchten.

Häufige Leserfragen zum Thema “Die Bauleistungsbeschreibung”

1. Was ist eine Bauleistungsbeschreibung?

Eine Bauleistungsbeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Arbeiten und Materialien auflistet, die für ein bestimmtes Bauvorhaben erforderlich sind. Sie enthält Angaben zur Art und Qualität der auszuführenden Arbeiten, zu den verwendeten Materialien, zu den technischen Anforderungen und Normen sowie zu den Zeitschätzungen. Eine genaue Bauleistungsbeschreibung ist wichtig, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden.

2. Warum ist eine Bauleistungsbeschreibung so wichtig?

Eine Bauleistungsbeschreibung ist aus mehreren Gründen wichtig. Sie dient als verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und legt fest, welche Arbeiten ausgeführt werden und welche Materialien verwendet werden sollen. Sie hilft dabei, die Erwartungen zu klären und bietet eine Basis für die Beurteilung der ausgeführten Arbeit. Zudem ist sie ein unverzichtbares Werkzeug bei der Erstellung von Kostenschätzungen und bei der Überwachung des Baufortschritts.

3. Was sollte in einer Bauleistungsbeschreibung enthalten sein?

Eine Bauleistungsbeschreibung sollte so detailliert wie möglich sein. Sie sollte Angaben zu den folgenden Punkten enthalten: Projektumfang, spezifische Aufgaben, benötigte Materialien und Ausrüstung, technische Spezifikationen und Standards, Zeitrahmen für die Fertigstellung, Kosten und Zahlungsbedingungen. Sie sollte auch Informationen über die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Parteien, eventuelle Risiken und wie diese gehandhabt werden, sowie Informationen über Garantien und Gewährleistungen enthalten.

4. Wie kann ich eine gute Bauleistungsbeschreibung erstellen?

Die Erstellung einer guten Bauleistungsbeschreibung erfordert ein tiefes Verständnis des geplanten Projekts und sorgfältige Planung. Sie sollten mit der Definition des Projektumfangs beginnen und dann die spezifischen Aufgaben und benötigten Materialien auflisten. Seien Sie so detailliert wie möglich und stellen Sie sicher, dass alle technischen Spezifikationen und Standards klar sind. Schätzen Sie die Zeit und Kosten so genau wie möglich und legen Sie klare Zahlungsbedingungen fest. Zuletzt sollten Sie sich die Zeit nehmen, um mögliche Risiken zu überdenken und zu planen, wie diese gehandhabt werden sollen.

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