Straßenbau Kosten Anwohner Straße Erneuern
Straßenbau Kosten Anwohner Straße Erneuern Tanison Pachtanom/shutterstock.com

Straßenausbaubeiträge – Wann Straßenausbaubeiträge zu zahlen sind!

Über fast nichts anderes streiten Kommune und Bürger stets erneut sehr wie über diesen Straßenausbaubeitrag. Rollen vor dem Gebäude die Bagger an, wird dies für die Hauseigentümer häufig ganz schön teuer. Doch keineswegs in allen Fällen dürfen Gemeinden und Städte gar Straßenausbaubeiträge erheben. Nachfolgend haben wir einige der bedeutenden Gerichtsurteile zu Straßenausbaubeiträgen zusammengestellt.

Außer in Baden-Württemberg haben die Kommunen die Möglichkeit, in sämtlichen Bundesländern Straßenausbaubeiträge zu verlangen. Das wird durch die KAG (Kommunalabgabengesetze) der einzelnen Länder geregelt. In welcher Höhe die Beiträge erhoben werden können, ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Dies ist in der lokalen Beitragssatzung festgelegt.

Für die Instandhaltung werden keine Straßenausbaubeiträge verlangt

Die Anlieger müssen jedoch keineswegs für sämtliche Bauarbeiten zahlen. Letztlich sind die öffentlichen Straßen Eigentum der Gemeinden und Städte. Deren Instandhaltung – wie beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern – ist lediglich eine Angelegenheit der Kommunen. Lediglich für das Verbessern oder Erneuern einer bereits vorhandenen Straße, dürfen Beiträge von der Kommune erhoben werden.

- Werbung -

Man geht von einer Erneuerung aus, wenn eine abgenutzte und alte Straße erneut in ihren eigentlichen Zustand gebracht wird. Vorausgesetzt wird, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer abgelaufen ist. Ungefähr 25 Jahre lang halten Hauptverkehrsstraßen. In Wohngebieten können es bei kaum befahrenen Straßen ebenso 40 Jahre sein. In der Zwischenzeit muss die Straße von der Gemeinde laufend unterhalten sowie instand gesetzt werden, damit sie Beiträge zum Erneuern von den Anliegern verlangen darf.

Vor allem das passiert jedoch nicht immer. Der Landes-Geschäftsführer vom Verband Wohneigentum Niedersachsen, Tibor Herczeg, schimpft, dass die Kommunen ihre Straßen über einige Jahrzehnte vergammeln lassen, obgleich diese zur laufenden Unterhaltung verpflichtet sind. Zahlreiche Gemeinden würden aus finanzieller Not einfach abwarten, bis lediglich noch durch eine Grundsanierung der Zustand der Straße verbessert werden kann. Das hätten die Anlieger dann mitzubezahlen.

Straßenausbaubeiträge zum Verbessern einer Straße

Selbst wenn durch Bauarbeiten eine Verbesserung der Straße erfolgt, darf die Kommune hierfür von den Anliegern Beiträge verlangen. Einen bestimmten Teil dieser Kosten dürfen Gemeinden für den Bau von zusätzlichen Einrichtungen wie Straßenbeleuchtung, Parkstreifen und eines Geh- oder Radwegs auf die entsprechenden Anlieger umlegen. Falls auch ein Asphaltieren einer Kopfsteinpflaster-Straße stattfindet, damit Fahrgeräusche verringert werden, gilt dies als Verbesserung. Auch wenn eine Straße umgestaltet oder verbreitert wird, damit die Verkehrslast leichter bewältigt werden kann.

Ob überhaupt sowie in welchem Umfang derartige Verbesserungen nötig sind, wird von der Gemeinde entschieden. Sie hat die Möglichkeit, die Anlieger am Entscheidungsvorgang zu beteiligen, braucht das jedoch keineswegs tun. Selbst daran wird immer wieder Kritik geübt. Der Vizepräsident dieses Verbands Wohneigentum, Siegmund Schauer moniert, dass wenn durch die erteilten Aufträge der Kommunen mit den Investitionen Dritte belastet werden, kein Anreiz zu Wirtschaftlichkeit entsteht. Es führt leider im Gegenteil sehr häufig zu einer enormen Abgaben- und Steuerverschwendung.

In welche Höhe die Straßenbaubeiträge verlangt werden dürfen

Wie hoch bei den Baukosten der Anteil ist, den die Kommunen von den Hauseigentümer zurückholen dürfen, ist von der Straßenart abhängig. Je mehr fremder Verkehr durch die entsprechende Straße fließt, umso geringer hat der Anteil auszufallen, der von der Kommune umgelegt wird. Drei Klassen der Verkehrswege werden rechtlich unterschieden:

  • Anliegerstraßen: zwischen 60 und 90 Prozent der Aufwendungen sind umlegbar
  • Haupterschließungsstraßen: zwischen 50 und 60 Prozent sind umlegbar
  • Hauptverkehrsstraßen: zwischen 25 und 60 Prozent sind umlegbar

In welche der Kategorien eine Straße fällt, hierüber streiten Kommunen und Anwohner immer wieder. Vom Verband Wohneigentum wird geraten, dass man sich den Verkehr exakt ansieht: Eine vermeintliche Anliegerstraße mit Ein- sowie Zweifamilienhäusern könne zum Beispiel eine Haupterschließungsstraße sein, falls die Gäste eines Krankenhauses, das in der Nähe liegt, dort packen.

Selbst die Bebauungsart und die Grundstücksgröße spielen beim Berechnen des Straßenausbaubeitrages eine Rolle. Bei mehrgeschossigen Häusern ist zum Beispiel ein höherer Beitrag zu entrichten. Selbst für gewerblich genutzte Objekt fällt der Beitrag entsprechend höher aus. Die örtliche Beitragssatzung regelt im Detail die genaue Berechnung.

Beiträge können Hauseigentümer ruinieren

Diese Summen stellen für die Anlieger häufig eine gigantische wirtschaftliche Belastung dar – zumal diese im Normalfall während eines Monats zu zahlen sind. Schauer sagt, dass die anfallenden Beiträge Hauseigentümer ruinieren können. Er erzählt von einer Gemeinde in Oberfranken, in der man von den Anliegern ab 12.000 bis 67.000 Euro verlangt. Diese zehn betroffenen Personen sind Rentner und Normalverdiener. Welcher Rentner hat schon so viel gespart oder erhält überhaupt noch ein Darlehen?

Zudem kritisiert der Verbands-Vize, dass von den Kommunen die Kostenbeteiligung stets erneut zu hoch berechnet wird. Schauer klagt, dass es leider Usus ist, weil Beträge in solche Bescheide hinein berechnet werden, die nicht drinstehen dürfen. Zum Beispiel erfolgt fälschlicherweise ein Klassifizieren der Verkehrswege als Anliegerstraße oder ein Abwälzen der Baukosten auf die Hauseigentümer, die laut dem Gesetz überhaupt nicht umlagefähig sind.

Einmalig und wiederkehrend

Oft werden einmalig Straßenausbaubeiträge und im Bezug auf eine gewisse Baumaßnahme verlangt. Das KAG erlaubt in sechs Bundesländern den Gemeinden jedoch ebenso, stattdessen wiederkehrende Beträge zu erheben. Hierbei werden von der Gemeinde jährlich sämtliche Straßenbaukosten auf alle Grundstücksbesitzer der Gemeinde umgelegt. Die Eigentümer haben anteilig zu bezahlen, egal, ob sich der betreffende Grund an einer dieser ausgebauten Straßen befindet.

Sehr vorteilhaft bei dieser Beitragserhebungsart besteht hierin, dass die Höhe des Beitrags für den einzelnen Besitzer geringer ausfällt sowie berechenbarer wird. Hauseigentümer haben die Möglichkeit, sich darauf einzustellen, dass sie alle Jahre einen vergleichsweise geringen Straßenausbaubeitrag zu zahlen haben.

Im Gegensatz zu einer einmaligen Beitragssumme ist man keineswegs sofort und plötzlich mit horrenden Forderungen konfrontiert. Auf der anderen Seite ist es möglich, dass man mehrere Jahre Beiträge zahlt, ohne das man einmal auch von einem Straßenausbau profitiert.

Häufige Leserfragen zum Thema “Straßenausbaubeiträge”

1. Was sind Straßenausbaubeiträge und wofür werden sie verwendet?

Straßenausbaubeiträge sind Geldbeträge, die von den Eigentümern der an einer Straße gelegenen Grundstücke erhoben werden, wenn diese Straße ausgebaut, erneuert oder verbessert wird. Diese Beiträge dienen dazu, die Kosten zu decken, die den Kommunen für solche Maßnahmen entstehen. Die Beiträge können zur Finanzierung verschiedener Arten von Verbesserungen herangezogen werden, darunter beispielsweise der Ausbau von Straßenoberflächen, Bürgersteigen, Beleuchtungseinrichtungen und Entwässerungssystemen.

2. Wie werden Straßenausbaubeiträge berechnet?

Die Berechnung der Straßenausbaubeiträge kann je nach Kommune variieren, basiert jedoch im Allgemeinen auf einer Reihe von Faktoren. Dazu gehören die Art der geplanten Verbesserungen, die geschätzten Kosten für diese Verbesserungen, die Größe des jeweiligen Grundstücks und eventuell dessen Bebauung oder Nutzung. In der Regel wird der Beitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche oder nach einem festgelegten Satz pro Grundstück berechnet.

3. Kann ich gegen den Straßenausbaubeitrag Einspruch erheben?

Ja, Sie haben das Recht, gegen den Straßenausbaubeitrag Einspruch zu erheben. Der genaue Prozess und die Fristen für den Einspruch können je nach Kommune variieren, daher ist es wichtig, sich zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Beachten Sie, dass der Einspruch normalerweise innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt des Beitragsbescheids eingelegt werden muss.

4. Was passiert, wenn ich meinen Straßenausbaubeitrag nicht zahlen kann?

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Straßenausbaubeitrag zu zahlen, sollten Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Gemeindeverwaltung wenden. In einigen Fällen können Ratenzahlungen, Stundungen oder sogar eine Reduzierung des Beitrags vereinbart werden. Es ist jedoch wichtig, nicht einfach die Zahlung zu stoppen, da dies zu zusätzlichen Gebühren und möglicherweise rechtlichen Problemen führen kann. 

Anzeige
Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Straßenausbaubeitragsgesetz
  • Silberg, Sebastian (Autor)
Bestseller Nr. 4
PILANA Praktische Hobysäge für Metall und...
  • Länge inklusive Blatt: 315 mm
  • Grifflänge: 110 mm
  • Ersatzsägeblatt 14/24 ZpZ enthalten
Vorheriger ArtikelRichtig einrichten – Die Besten Tipps zum Einrichten!
Nächster ArtikelHausbau mit Keller – Braucht ein Haus einen Keller?