Holzkamin Austauschplicht ab 1975
Holzkamin Austauschplicht ab 1975 stzeeana/shutterstock.com

Alte Öfen – Austauschpflicht für alte Öfen

Austauschpflicht für alte Öfen – Das sollten Sie Wissen!

Die Mehrheit der genutzten, alten Holzöfen hätte eigentlich schon 2015 ausgetauscht werden müssen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hat allerdings Grund zu der Annahme, dass die meisten Besitzer die Austauschpflichtschlicht ignorieren. Bisher soll nur jeder fünfte Hausbesitzer die alten Bestandsöfen ausgewechselt haben.

Betroffen von der Austauschpflicht für alte Öfen sind alle Kachel- und Kaminöfen, die vor dem Jahr 1975 für die Benutzung zugelassen wurden und welche die zulässigen Grenzwerte für Emissionen überschreiten.

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Die Besitzer solcher alter Öfen sind verpflichtet, diese Exemplare entweder nachzurüsten oder gegen neue Modelle auszuwechseln. Eine Zuwiderhandlung wird gemäß der Bundes-Immissionsschutzverordnung mit Bußgeldern geahndet werden.

Laut einer Hochrechnung des HKI wird ungefähr eine Million dieser Heizkörper in Haushalten benutzt. Der Austauschpflicht kam bisher nur jeder fünfte Eigentümer dieser Geräte nach.

Schornsteinfeger Kaman Dach Umwelt

Schornsteinfegerverband hegt Zweifel an der Richtigkeit der Hochrechnung

Der Schornsteinfeger Verband dagegen widerspricht den Zahlen, die in dieser Hochrechnung angegeben werden. Nach Aussage des Verbandes fallen bundesweit nur ungefähr 150.000 Modelle unter die Austauschpflicht für alte Öfen, ausgenommen von diesen Zahlen sind die Modelle, für die eine Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Der Verband zweifelt auch an der Richtigkeit der angegeben Zahlen bezüglich säumiger Immobilieneigentümer. Der Verbandssprecher erklärte weiterhin, dass es mit Sicherheit ein paar schwarze Schafe geben wird, die Zahl sei allerdings sehr gering.

Bisher keine Bußgelder bei Verstößen

Betroffene Ofenbesitzer wurden dem Verbandssprecher zufolge, rechtzeitig über die bestehende Austauschpflicht für alte Öfen vom verantwortlichen Bezirksschornsteinfeger benachrichtigt. Ob die Bestimmung umgesetzt wurde, wird unter anderem im Rahmen der Feuerschau kontrolliert.

Diese erfolgen zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren. Aufgrund dieser langen Intervalle kann der Verband noch nicht überblicken, wie viele Betroffene tatsächlich der Austauschpflicht für alte Öfen nachgekommen sind.

Obwohl die Schornsteinfeger Verstöße gegen die Bestimmung dem zuständigen Amt melden, welche die Bußgelder verhängen können, wurden bisher von den Behörden keine Strafgelder verhängt.

Alte Holzöfen setzen viele Schadstoffe frei

Die Austauschpflicht für alte Öfen wurde als Pilotprojekt erlassen, um die Umweltbelastungen durch das Ausstoßen von Schadstoffen zu verringern. Laut der Verordnung ist geplant, bestimmte Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen Schritt für Schritt nach Baujahr außer Betrieb zu nehmen oder alternativ mit Partikelfiltern auszustatten.

Auch die Besitzer profitieren vom Austausch: Moderne Öfen benötigen weniger Holz, da diese einen größeren Wirkungsgrad besitzen. Den Einsparungen gegenüber stehen die notwendigen finanziellen Investitionen.

Moderner Holzofen nach 1985 sind nicht betroffen

Diese Verbraucher betrifft die Austauschpflicht für alte Öfen

Hausbesitzer, die befürchten, die gesetzte Frist versäumt zu haben, sollten Folgendes tun: Sie Betroffenen müssen darüber informiert sein, dass nur die Feuerstätten ersetzt werden müssen, die nicht nur in dem betreffenden Baujahr hergestellt und freigegeben werden, sondern die

Austauschpflicht für alte Öfen gilt für alle Exemplare, die zu viel Schadstoffe ausstoßen. Dies treffe insbesondere für Modelle zu, die älter als 40 Jahre alt sind. Ersetzt werden müssen alle Feuerstätten, die mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter in der Umwelt freisetzen.

Damit Besitzer die Schadstoffwerte ihrer Holzöfen ermitteln können, wurde auf der Internetpräsenz http://cert.hki-online.de eine Datenbank veröffentlicht. Dem verantwortlichen Bezirksschornsteinfeger reicht ein Ausdruck der Werte für das betreffende Modell als Nachweis.

Es kann allerdings auch vorkommen, dass die Werte bei der nächsten turnusmäßigenFeuerschau durch Messungen nachgeprüft werden.

Große Ausstauschwelle wird noch erwartet

Für Holzöfen der Baujahre von 1975 bis 1984 endet die Schonfrist zum Ende des Jahres 2017. Beide Verbände sind sich darüber einig, dass zu diesem Zeitpunkt eine große Austauschwelle zu erwarten ist.

Die Schonfrist für Feuerstätten der Baujahre 1985 bis 1994 endet im Jahr 2020. Ende des Jahres 2024 gilt die Austauschpflicht für alte Öfen für alle Modelle der Baujahre 1995 bis 31. März 2010, welche die Grenzwerte überschreiten.

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