Förderung Erneurerung Hocheffizenzpumpe WILO YONOS PICO plus
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30% Förderung bei Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen

Inhaltsverzeichnis

Heizungsoptimierung – Optimierung der Heizungsleistung mit 30% Förderung durch die Bafa

Der Austausch von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen wird seit Sommer 2016 (Stichtag 01.08.2016) durch wirtschaftlichere, effizientere Pumpen gefördert. Ebenfalls in die Förderung fällt der hydraulische Abgleich am Heizsystem.

Ziel des speziellen Förderprogrammes des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, dass die Eigentümer von Häusern und Wohnungen, durch die Zuschüsse animiert werden, Optimierungen am gesamten Heizsystem durchzuführen, sodass die Energieeffizienz der Gebäude hinsichtlich der Wärmeversorgung gesteigert wird. Dadurch würde laut des Ministeriums ein bedeutungsvoller Schritt in Richtung einer wirtschaftlichen, klimaschonenden Wärmeversorgung von Gebäuden innerhalb Deutschlands vollzogen werden.

Wer darf einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Unterstützung dürfen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen stellen. Die Unternehmen werden jedoch darum gebeten, dass die Bedingungen der “De-minimis”-Beihilfe-Regelung erfüllt sind. Ebenfalls dürfen Freiberufler, kommunale Körperschaften, Kommunen und kommunale Verbände ebenso wie Stiftungen, Organisationen für das Gemeinwohl oder Genossenschaften sowie Vereine einen Antrag stellen.

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Wer darf keinen Antrag stellen?

Sowohl der der Bund als auch die Bundesländer und deren Einrichtungen sind nicht berechtigt.

Was wird exakt gefördert?

Nicht jede Investition ist förderfähig. Im Folgenden finden Sie daher eine Liste der förderungsfähigen Investitionen:

  • Austausch von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffizientere Pendants
  • Installation auf fachgerechter Basis
  • Kosten für die Maßnahme bzw. des benötigen Materials
  • hydraulischer Abgleich bei vorhandenen Heizsystemen zur Heizungsoptimierung

Hinsichtlich des hydraulischen Abgleichs können weitere Investitionen rund um die Optimierung bestehender Heizanlagen begünstigt werden. Dabei werden sowohl die Anschaffung als auch der Einbau durch ein qualifiziertes Fachunternehmen finanziell durch eine Förderung gestützt. Darunter fallen zum Beispiel Einzelraumtemperaturregler, Strangventile, Techniken zur Volumenstromregelung, Pufferspeicher, programmierte Thermostatventile, separate Mess-, Steuerungs- und Regelungstechniken, Benutzerinterfaces sowie die professionelle Einstellung der Heizkurve.

Ebenfalls ist es nötig, dass Sie sich eine förderungsfähige Pumpe aussuchen, sodass gewährleistet ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden.

Welche Investitionen sind nicht förderungsfähig?

Es gibt einige Ausnahmen, die nicht förderungsfähig sind. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen in Neubauten sowie die Beschaffung und der Einbau bereits gebrauchter Komplettanlagen. Mit inbegriffen sind neue Heizsysteme mit gebrauchten Teilen. Weiterhin werden Eigenleistungen sowie Nebenleistungen (Arbeiten zur Wandverkleidung und Entsorgungsleistungen) nicht gefördert. Eine weitere Ausnahme stellen Durchführungen auf Anordnung des Staates dar sowie verpflichtende Umsetzungen.

Welche Förderungshöhe wird gewährleistet?

Rund 30% der Kosten der Nettoinvestitionen werden gefördert. Darunter fällt sowohl der Austausch der Umwälzpumpe der Heizung als auch der, der Zirkulationspumpen für das Warmwasser durch weitaus effizientere und somit wirtschaftlichere Pumpen sowie der hydraulische Abgleich. Für einen Standort sind es jedoch maximal 25.000EUR.

Das Verfahren der Antragsstellung

Wichtige!!! Zuerst muss sich hier online bei der Bafa registriert werden, bevor Arbeiten/Tausch an der Pumpe vorgenommen werden!!!!!Sie haben dann 6 Monate Zeit die Rechnung einzureichen!

Die Stellung des Antrags kann online vorgenommen werden. Dafür sind lediglich zwei Schritte notwendig.

Berücksichtigen Sie jedoch, dass es unverzichtbar ist, dass Sie sich VOR dem Maßnahmenbeginn registrieren. Die Registrierung können Sie komplett online vornehmen. Im Anschluss erhalten Sie eine elektronische Bestätigung sowie eine individuelle Registriernummer. Folgend können Sie zunächst auf eigene Kosten mit der Umsetzung beginnen.

Sofern die Optimierungsmaßnahmen durchgeführt und ein Zeitfenster von sechs Monaten im Anschluss an die Registrierung nicht überschritte wurde, können Sie in das Portal alle bedeutsamen Daten eingeben, die Sie zur Antragsstellung benötigen. Anschließend übermitteln Sie einfach per Knopfdruck die Daten an die BAFA. Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im zweiten Schritt erzeugt das Onlineportal ein Antragsformular.

Dieses müssen Sie ausdrucken, mit Ihrer Unterschrift versehen und gemeinsam mit den entstandenen Rechnungen im System hochladen. Alternativ ist eine Einreichung per Post möglich. Bitte achten Sie darf, dass es Einzelrechnungen sein müssen, aus der Material-sowie Lohnkosten hervorgehen. Sofern Sie einen Antrag für ein Gewerbe stellen, reichen Sie bitte die “De-minimis”-Erklärung zusätzlich mit ein. Sofern der komplette Satz an Nachweisen bei der BAFA eingegangen ist, wird dieser geprüft und die Förderung gegebenenfalls ausgezahlt. Die Nachweise werden nach sechs Monaten, ab Zeitpunkt der Registrierung weitergeleitet.

Abweichungen von der Frist: Stand September 2017

Abgewichen werden kann von der sechsmonatigen Frist nur, sofern außerordentliche Gründe, wie beispielsweise Lieferschwierigkeiten oder Terminverzögerungen, vorliegen. Die Gründe dürfen nicht vom Unternehmen ausgehen.

Zahlung

Eine Zahlung der Förderung findet erst im Anschluss an die Umsetzungen, der Antragsstellung sowie dem Nachweis statt. Der Betrag wird an den Antragsteller überwiesen.

Kombination mit anderen Förderungsmitteln

Diese Förderungsmaßnahme darf NICHT mit anderen Förderungen, die ebenfalls auf Mitteln der Öffentlichkeit sind, kombiniert werden. Ebenso ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35a Abs. 3 ausgeschlossen.

Wichtige Infos für Pumpenanbieter

Es werden innerhalb des Programms lediglich Pumpen gefördert, die zur Heizungsoptimierung beitragen und somit gewisse Anforderungen hinsichtlich der Effizienz erfüllen. Die Anforderungen sind in der Liste “Liste der förderfähigen Pumpen” von der BAFA geführt.

Aufnahme ist die “Liste der förderfähigen Pumpen”

Sofern Sie als Anbieter den Wunsch hegen in die Liste aufgenommen zu werden, ist dies möglich. Achten Sie darf, dass die Anforderungen erfüllt werden. Wenden Sie sich anschließend mit einer Erklärung an die BAFA. Die Erklärung kann lediglich von Ihnen als direkter Anbieter eingereicht werden und nicht durch Privathaushalte.

Die einzureichenden Erklärungen sowie Unterlagen können Sie auf Nachfrage über das Kontaktformular der BAFA erhalten.

FAQ

Wichtige Informationen zur Förderung

Ist eine Inanspruchnahme von anderen Förderungen für diese Maßnahme möglich?

Nein, wie bereits erwähnt, ist eine Inanspruchnahme anderer Fördermittel, die aus öffentlichen Geldern bestehen, nicht möglich. Eingeschlossen sind ausnahmslos alle Mittel aus Programmen des Bundes, der Länder sowie der Kommunen, die sich mit dem Austausch von Wasser- sowie Heizungspumpen und dem hydraulischen Abgleich sowie die Investitionsmöglichkeiten beschäftigen.

Unter den Punkt Investitionsmöglichkeiten fallen folgende Maßnahmen:

  • voreinstellbare Thermostatventile
  • Einzelraumtemperaturregler
  • Strangventile
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • separate Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Benutzerinterfaces
  • Pufferspeicher
  • professionell erledigte Einstellung der Heizungskurve

Ist es Voraussetzung, dass ich sowohl den Einbau als auch die Installation von einem spezifischen Handwerksunternehmen durchführen lasse?

Die Arbeiten können lediglich durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden, wenn es um die Durchführung und Installation eines hydraulischen Abgleichs geht. Eine Rechnung, die gegebenenfalls auf einen anderen Betrieb (zum Beispiel auf einen Baumarkt) läuft, wird dennoch akzeptiert.

Sofern die Qualifikation des Fachbetriebs belegt wurde, kann die Durchführung im Haushalt hinsichtlich der Materialkosten mit 30 % gefördert werden. Eine Qualifikation ist vorhanden, wenn Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gas- und Wasserinstallateur oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauer die Arbeiten mit jeweiliger Bescheinigung durchgeführt haben.

Ab wann beginnt die Maßnahme?

Als Beginn der Maßnahme gilt der Zeitpunkt, ab dem ein Lieferung- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde, welcher der Förderung zuzurechnen ist. Doch beachten Sie: Lediglich Planleistungen dürfen VOR der Antragstellung erbracht werden. Sofern die Arbeiten jedoch vor dieser beginnen, scheitert die Stellung eines Antrags.

Kann eine Förderung ohne vorige Registrierung im Anschluss an die Durchführung erfolgen?

Diese Frage ist leider ganz deutlich mit einem Nein zu beantworten. Eine Registrierung für die Förderung muss vor dem Beginn der Maßnahmen erfolgen.

Fallen Beratungs- oder Planungsleistungen ebenfalls in die Förderung?

Nein. Lediglich die oben bereits genannten Punkte fallen in die Förderung.

Werden ebenfalls Kälte- und/oder Lüftungssysteme gefördert?

Nein, gefördert werden ausschließlich Heizungssysteme.

Kann folgend auf einen Heizkesseltausch der Austausch der Umwälzpumpen oder der hydraulische Abgleich gefördert werden, wenn weitere Maßnahmen inbegriffen sind?

Generell gilt: Werden nur Einzelkomponenten eines Heizsystems ausgewechselt (z.B. der Heizkessel), bleibt das Gerüst des Heizsystem nach wie vor bestehen. Daher kann ein Austausch der Umwälzpumpen oder der hydraulische Abgleich sowie weitere Maßnahmen gefördert werden.

In Abhängigkeit der oberen Frage: Was wird gefördert?

Es wird der Austausch von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen gefördert. Der Austausch muss dabei gegen hocheffiziente Pumpen erfolgen, welche gewisse Vorgaben erfüllen müssen. Die Vorgaben sind aus einer Liste zu entnehmen. Zudem kann die Förderung lediglich an Heizsystemen durchgeführt werden, die seit mehr als zwei Jahren eingebaut sind.

Sollte jedoch das komplette Heizsystem bereits ausgetauscht sein, ist keine Förderung mehr möglich, da die Maßnahme schon vollzogen wurde. Erst nach Vollendung, der 2-Jahres Grenze, kann ein Förderantrag für die Optimierung gestellt werden.

Darf das Förderprogramm mit anderen Programmen kombiniert werden?

Diese Frage muss differenziert werden. Wollen Sie die Förderung mit einem konträren Förderprogramm kombinieren, ist das problemlos möglich, da es zu keiner Doppelförderung kommt. Zeitgleich bedeutet dies, dass mit den Geldern der anderen Förderung keine Optimierung rund um das Heizsystem vorgenommen werden darf. Der Ersatz der Pumpen sowie der hydraulische Abgleich inkl. Installation darf somit nicht dadurch finanziert oder gestützt werden.

Erlaubt ist eine Kombination zwischen zwei Förderprogrammen ebenfalls, wenn die eine der beiden eine Voraussetzung für die andere bildet.

Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Maßnahmen der Optimierung zeitgleich über Förderungsprogramme laufen, die durch öffentliche Mittel finanziert werden und das gleiche Ziel haben, indem die selbigen Maßnahmen von ihnen gefördert werden sollen. Diesen Fall gibt es beispielsweise beim Heizungsoptimierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm.

Kleines FAQ rund um die Antragsstellung

Können die angegebenen Daten nach der Anmeldung geändert werden?

Nein, im Onlineportal ist die Änderung persönlicher Daten nicht möglich. Sofern es Wünsche bzw. Änderungen gibt, wenden Sie sich bitte schriftlich an die BAFA. Teilen Sie dabei unbedingt Ihre Registrierungsnummer mit. Sie können Ihr Schreiben sowohl über das Portal einreichen, als auch eine postalische Zusendung vornehmen.

Wie stelle ich einen Antrag, wenn ich die Maßnahmen an mehreren Standorten durchführen lassen will?

Grundsätzlich ist eine Antragstellung für mehrere Standorte zeitgleich möglich. Jedoch ist für jeden Standort eine separate Stellung des Antrags nötig und somit eine Registrierung pro Auftrag.

Sind Rechnungskopien zulässig?

Ja, Sie können lediglich die Kopien der Rechnungen bei der BAFA einreichen.

Ist eine Einreichung des Verwendungsnachweises notwendig?

Ja, ist es. Achten Sie darauf, dass Sie den elektronischen Verwendungsnachweis spätestens innerhalb der sechsmonatigen Frist nach der Registrierung einreichen. Ausnahme bilden derzeit lediglich außerordentliche Gründe, wie beispielsweise Lieferschwierigkeiten oder Terminverzögerungen.

Downloads Informationen und Anträge zur Förderung:

Liste der förderfähigen Pumpen (PDF, 714KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt zur Antragstellung (PDF, 150KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt zu den technischen Anforderungen an effiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen (PDF, 114KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt:

Heizungsoptimierung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 516 – Förderung Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung
Frankfurter Straße 29 – 3565760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1001
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Häufige Leserfragen zum Thema “Förderung bei Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen”

1. Welche Arten von Förderungen gibt es für Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen?

Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für den Austausch von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Diese können sich auf direkte Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Anreize beziehen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine der Hauptstellen für solche Förderungen. Es ist jedoch auch ratsam, bei Ihrer lokalen Gemeinde oder Ihrem Bundesland nach zusätzlichen Fördermöglichkeiten zu fragen.

2. Wie kann ich eine Förderung für den Austausch meiner Heizungspumpe oder Warmwasserzirkulationspumpe beantragen?

Der genaue Prozess kann von Programm zu Programm variieren, aber in der Regel müssen Sie einen Antrag stellen, der die Details Ihrer geplanten Verbesserungen, einen Kostenvoranschlag und möglicherweise eine Energieeffizienz-Bewertung enthält. In vielen Fällen müssen Sie möglicherweise auch nachweisen, dass die Arbeiten von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der zuständigen Behörden oder Förderstellen.

3. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung meiner Heizungspumpe oder Warmwasserzirkulationspumpe?

Die genauen Anforderungen können von Programm zu Programm variieren, aber in der Regel müssen die neuen Pumpen energieeffizient sein und bestimmte technische Spezifikationen erfüllen. In einigen Fällen können auch Anforderungen an das Alter oder den Zustand der zu ersetzenden Pumpen gestellt werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Förderung zu überprüfen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

4. Wie viel Geld kann ich durch eine Förderung für meine Heizungspumpe oder Warmwasserzirkulationspumpe sparen?

Die Höhe der Förderung variiert je nach Programm und den spezifischen Umständen des Antragstellers, aber sie kann einen erheblichen Teil der Kosten für den Kauf und die Installation der neuen Pumpen abdecken. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass der Austausch alter, ineffizienter Pumpen durch neue, energieeffiziente Modelle zu erheblichen Energieeinsparungen führen kann, was zu weiteren Kosteneinsparungen führt.

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