Tipps Gebäudeversicherung Kosten Schaden Hauskauf
Tipps Gebäudeversicherung Kosten Schaden Hauskauf bannosuke/shutterstock.com

Gebäudeversicherung – 14 Wichtige Tipps zur Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer. Um offene Fragen bezüglich einer solchen Versicherung zu klären, möchten wir Ihnen im Folgenden einige Informationen geben.

Was beinhaltet die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung beinhaltet zunächst das Gebäude selbst, sowie alle Nebengebäude und Garagen. Außerdem sind verschiedene Einbauten mitversichert.

Darunter fallen z.B. verlegte Fußböden, die Klima- und Zentralheizungsanlage, Sanitärinstallationen sowie elektrische Anlagen.

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Das Zubehör, was der Instandhaltung der Immobilie oder der Wohnnutzung dient, wird ebenfalls abgedeckt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Antennen, Markisen, Schilder und Überdachungen in die Versicherung mit aufzunehmen.

Welche Risiken werden abgedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung deckt mehrere Risiken ab: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie der Aufprall und Absturz von bemannten Flugkörpern.

Sind sie gezwungen sich aufgrund der oben genannten Schäden eine Übergangswohnung zu suchen, werden die anfallenden Kosten für 12 Monate von der Versicherung getragen. Auch die Kosten für etwaige Aufräum- oder Abbrucharbeiten werden übernommen.

Gebäudeversicherung Vergleich

 

Was ist beim Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt?

Einige Schäden werden von der Gebäudeversicherung nicht automatisch abgedeckt. Diese können aber meist gegen einen Aufpreis in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden.

Dazu zählen Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Außerdem handelt es sich um Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergien, innere Unruhen oder Erdbeben, sowie Sengschäden (außer, wenn diese durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht wurden) und Schäden durch Erdrutsche oder Erdsenkungen.

Voraussetzung ist, dass diese nicht durch einen Leitungswasserschaden herbeigeführt wurden.

Des Weiteren zählen dazu die durch Grund- und Hochwasser sowie durch stehende und fließende Gewässer entstandenen Schäden, Beschädigungen durch Reinigungs- und Planschwasser, sowie durch Sturmflut und Lawinen.

Wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in das Gebäude eindringt, da Türen, Fenster oder weitere Öffnungen nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden, wird dies ebenfalls nicht automatisch von der Versicherung übernommen.

Dies gilt auch für Schäden, die auftreten bevor das Gebäude bezugsfertig ist, oder die das Gebäude wegen Umbauarbeiten unbewohnbar machen.

Mit welcher Höhe des Beitrages einer Gebäudeversicherung ist zu rechnen?

Bezüglich dieser Frage können wir keine pauschale Antwort geben, denn der Beitrag der Gebäudeversicherung hängt von mehreren Faktoren ab.

Bei der Berechnung muss berücksichtigt werden, welchen Leistungsumfang Sie für die Versicherung gewählt haben. Außerdem spielt der ermittelte Wert Ihres Gebäudes eine Rolle. Auch die Bauweise des Gebäudes spielt eine Rolle.

Massivbauhäuser mit einem Hartdach sind am günstigsten, wohingegen Häuser in Leichtbauweise, aus Holz oder mit Reetdach einen höheren Versicherungsbeitrag haben.

Als dritter Punkt sind die Region, in der die Immobilie gebaut wurde und die damit einhergehenden Risiken bezüglich Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit wichtige Punkte für die Berechnung des Beitragssatzes.

Ist das Gebäude gegen Elementarschäden abgesichert?

Hierzu ist zu sagen, dass kein Elementarschaden automatisch bei Ihrer Gebäudeversicherung inklusive ist. Dabei handelt es sich um Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche.

Diese können Sie aber zusätzlich ganz oder teilweise in Ihre Versicherung mit aufnehmen lassen. Dadurch fallen höhere Beiträge an.

Hierbei müssen Sie beachten, dass viele Versicherungen Elementarschäden nur dann zu Ihrer Gebäudeversicherung hinzufügen, wenn Ihr Gebäude in den letzten Jahren von solchen Schäden nicht betroffen war.

Auch werden bestimmte Regionen, die zu Überschwemmungsgebieten zählen, grundsätzlich ausgeschlossen.

Was ist der Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung?

Von einem Unterversicherungsverzicht spricht man dann, wenn der Versicherer bei einem Schadensfall die anfallenden Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme übernehmen muss.

Unterversichert bedeutet, dass der Wert des Gebäudes unter der Versicherungssumme liegt. Dann ist die Versicherung berechtigt, die Kosten für Schäden nur anteilig zu übernehmen.

Welche Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme gibt es und welche sollte ich wählen?

Um die optimale Versicherungssumme zu ermitteln, gibt es drei Methoden, die von den Versicherern anerkannt werden und bei denen sie Unterversicherungsschutz gewähren.

Zum einen handelt es sich um die Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes. Dafür müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen. Als Grundlage zur Berechnung wird die Lage und Wohnfläche der Immobilie herangezogen. Je nach Ausstattung werden so Zu- oder Abschläge berechnet. Diese Methode gilt als die zuverlässigste Methode.

Eine weitere Methode ist die Wertschätzung durch einen Gutachter. Diese Methode ist kostspielig, denn es muss ein Gutachter herangezogen werden, der den aktuellen Verkehrswert sowie die Baukosten ermittelt.

Die dritte Methode ist die Umrechnung des Gebäudewertes. Dabei geben Sie den Baupreis der des Gebäudes an und die Versicherung rechnet diesen Preis auf heutige Verhältnisse um. Leider kann diese Methode ungenau sein, da oft Eigenleistungen oder Rabatte nicht berücksichtigt werden.

Wie handel ich bei einem Schaden?

Wenn sie bereits eine Gebäudeversicherung haben und ein Schaden vorliegt, gilt es die folgen Schritte am besten wie folgt zu beachten: zu allererst versuchen Sie die Schadensquelle ausfindig zu machen und zu stoppen.

Gefährden Sie sich dadurch aber nicht selbst, sondern alarmieren Sie z.B. die Feuerwehr bei Feuer oder Wasserschäden. Danach sollten Sie die Versicherung informieren. Um den Schaden optimal an die Versicherung weitergeben zu können, sollten Sie versuchen diesen zu dokumentieren (z.B. durch Fotografieren oder andere “Beweismittel”).

Was bedeutet bei einer Gebäudeversicherung die sogenannte Selbstbeteiligung?

Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abschließen, haben Sie die Möglichkeit im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. So zahlen Sie einen geringeren Versicherungsbeitrag. Generell gilt, dass je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger ist der zu leistende Beitrag.

Haben Sie z.B. eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart, sind Sie verpflichtet bei jedem Schadensfall 300 Euro selbst zu bezahlen. Die Versicherung übernimmt nur den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.

Gibt es Tipps zur Wohngebäudeversicherung, wenn eine Modernisierung/Umbau der Immobilie geplant ist?

Bei einer Modernisierung oder einem Umbau des Gebäudes können sich dessen Wert und somit auch die Versicherungssumme ändern. Sie sollten die Summe im Vertrag anpassen lassen, denn sonst kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dann haben Sie unter Umständen im Schadensfall keinen Anspruch auf die volle Übernahme der Kosten.

Habe ich Pflichten als Versicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer haben Sie folgenden Pflichten: Sie müssen die gesetzlichen und behördlichen Bauvorschriften einhalten, Wasseranlagen ausreichend beheizen, damit die Leitungen nicht einfrieren, Mängel der versicherten Sachen schnell beheben, ungenutzte Gebäudeteile regelmäßig kontrollieren und die Beiträge fristgemäß zahlen.

Zu diesen Pflichten kommt eine Informationspflicht über alle Um- und Anbauten, Modernisierungen, wenn Sie ein Gewerbe im Haus betreiben oder wenn Gebäude leer stehen.

Was passiert mit meiner Versicherung beim Hausverkauf?

Wenn Sie die versicherte Immobilie verkaufen, geht die Versicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Sie sollten den Versicherer nach Verkauf darüber informieren und ihm die Daten der neuen Besitzer mitteilen.

Übernehme ich bei einem Hauskauf automatisch die Versicherung des Verkäufers?

Wenn Sie ein Haus kaufen geht die Gebäudeversicherung automatisch auf sie über. Sie haben allerdings nach Grundbucheintragung vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Dadurch können Sie die Versicherung fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Es empfiehlt sich die Kündigung zum Ende des Jahres. Da ältere Verträge teilweise sehr teuer sind, kann sich eine solche generell lohnen.

Wie reiche ich meine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ein?

Bei einer Kündigung wird zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Erstere muss spätestens drei Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherung vorliegen. Sobald ein Schaden eintritt können Sie außerordentlich kündigen.

Der Vertrag kann innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

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