Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage?
Inhaltsverzeichnis
Leider ist eine einfache Antwort auf diese Frage nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Baurecht ist Ländersache. Ob man eine Baugenehmigung braucht, ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Um Ärger und im schlimmsten Fall den Abriss einer Garage zu vermeiden, ist es unbedingt empfehlenswert, bei der bei der Gemeinde im Rathaus und bei der Baubehörde nachzufragen, ob ein Bauantrag erforderlich ist oder ob ohne Genehmigung gebaut werden darf.
Landesbauordnung (LBO)
Ob sie einen Bauantrag für Ihre Garage benötigen, erfahren sie in der Landesbauordnung (LBO) Ihre Bundeslandes.
Diese Unterlagen benötigen sie beim Bauantrag einer Garage:
- Das Bauantragsformular mit der Baubeschreibung
- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
- Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (lassen Sie die Eigentümer der Nachbargrundstücke als Zeichen Ihrer Zustimmung unterschreiben)
- Grundriss der Garage (Fertiggarage Prospekt)
- Plan der Außenanlagen mit allen Abständen und Zufahrtswegen
Garage ohne Baugenehmigung – unterschiedliche Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer
Durch die unterschiedlichen regionalen Regelungen ist das Thema für den Laien kompliziert. Zwar haben sich viele Bundesländer im Zuge einer Entbürokratisierung inzwischen entschieden, den Bau von Kleingaragen mit weniger als 30 Quadratmetern Grundfläche ohne Genehmigung zu gestatten, trotzdem kann die Anfrage bei der Gemeinde erforderlich sein.
Es spielt keine Rolle, ob es sich bei der geplanten Garage um eine gemauerte oder eine Fertiggarage handelt, ob sie frei steht oder als Anbau geplant ist. Eine Fertiggarage hat lediglich den Vorteil, dass Statik und Bauzeichnungen vorgefertigt sind und kein Architekt erforderlich ist. Die Garagenverordnung gibt Auskunft, welche Bestimmungen für die Genehmigung erforderlich sind. Abstandsflächen und Grenzbebauungen müssen berücksichtigt werden.
Garagen Konfigurator
Welche Bundesländer erlauben Garagen ohne Genehmigung?
Eine generelle Genehmigungspflicht besteht in Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland. Den Bau ohne Genehmigung im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen erlauben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Genehmigungspflicht | Genehmigungsfrei unter Auflagen | Genehmigungsfrei |
---|---|---|
Bayern | Baden-Württemberg | Sachsen |
Bremen | Berlin | Sachsen-Anhalt |
Hamburg | Brandenburg | Thüringen |
Niedersachsen | Hessen | |
Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | |
Saarland | Schleswig-Holstein | |
Mecklenburg-Vorpommern |
In den restlichen Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein ist die Sachlage besonders kompliziert. Hier müssen bestimmte Auflagen für den Bau ohne Genehmigung erfüllt werden. Dabei gelten unterschiedlichen Bestimmungen in Hinsicht auf den Rauminhalt der geplanten Garage oder der Grundfläche. Sie sollten sich im Vorfeld genau informieren, um ein böses Erwachen zu vermeiden.
Weitere Tipps und ausführliche Informationen zum Thema Garagen in unserem Ratgeber Garagen