Ratgeber Dichtheitsprüfung Abwasserkanal
Ratgeber Dichtheitsprüfung Abwasserkanal

Ein Abwasserkanal muss unbedingt dicht sein. Wenn es nicht so wäre, hätte das fatale Folgen für die Umwelt. Das verunreinigte Wasser würde durch die undichte Stelle sickern und das gesamte Erdreich und damit auch das Grundwasser verunreinigen. Allein aus diesem Grund gibt es sowohl von der EU als auch von den Ländern, die gesetzlich bestimmen das Abasserkanäle dicht sein müssen. In Nordrhein-Westfalen gb es beispielsweise eine Verordnung die vorschreibt, das Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten bis Ende 2015 auf ihre Dichtheit geprüft werden müssen. Doch das ist nicht die einzige Verordnung. Es gibt viele davon. Das ist auch der Grund warum keiner mehr so richtig durchblickt, wann welcher Abwasserkanal überprüft werden muss. Genau dieses Problem nutzen Geschäftsleute aus. Sie suchen Hausbesitzer auf, reden ihnen ein, das der Abwasserkanal auf Dichtheit überprüft werden müsse und stellen am Ende eine satte Rechnung aus.

Natürlich tun diese Geschäftemacher alles um seriös zu wirken. So ist ein Zitat aus einem Gesetzestext immer gut. Wahlweise kommt hier die EU-Richtlinie 91/271/EWG, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes oder die Norm DIN 1986-30 zum Einsatz. Schon hat man dem Hausbesitzer, der sich in der Regel noch nie damit befasst hat, eine Untersuchung aufgeschwatzt, die eigentlich gar nicht nötg wäre. Doch nicht nur von Firmen liest man immer wieder, das bis Ende 2015 alle Abwasserkanäle auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Unterschiedliche Verordnungen regeln die Prüfung der Kanäle

Doch wenn man genauer hinsieht, ist es schwer zu durchschauen welche Verordnung nun gilt und ob diese Verordnung zur Überprüfung gilt. Die EU-Richtlinie zum Beispiel bezieht sich überhaupt nicht auf Privathaushalte und ist damit für private Hausbesitzer völlig nichtig. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt, dass jeder der eine Abwasseranlage betreibt, auch dafür zuständig ist, diese zu warten. So auch auf die Dichtheit zu überprüfen. Ein Datum sieht dieses Gesetz aber auch nicht vor. Die Fristen sind allesamt in der DIN 1986-30 vorgesehen. Tatsächlich schrieb die Fassung aus dem Jahre 2003 vor, das alle Erstprüfungen von Abwasserkanälen bis zum 31.12.2015 erledigt sein müssen. Doch die aktualisierte Fassung aus dem Jahre 2012 sieht nur noch vor, das die neue Kanäle innerhalb von 20 Jahren geprüft werden müssen, wenn eine Neuanlage breits nachweislich geprüft wurde. Danach muss man seine Anlage nur noch alle 30 Jahre prüfen lassen. Die Fristsetzung obliegt allerdings dem Gesetzgeber.

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Unterschiede auch auf regionaler Ebene

Wem das bereits zu kompliziert ist, der wird sich nun freuen. Auch regional gibt es Unterschiede. So können einzelne Länder, unter Umständen auch Kommunen und Städte selbst festlegen, wie oft die Anlagen überprüft werden müssen. Auch können Unterschiede bei der Art der Kanäle gemacht werden. In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise jede Anlage die vor 1965 errichtet wurde bis Ende 2015 zum ersten mal geprüft werden. Alle anderen Wasserleitungen müssen Bis Ende 2020 einer Erstprüfung unterzogen werden. In den meisten Bundesländern regelt eine Eigenkontrollverordnung oder Eigenüberwachungsverordnung wie oft und in welcher Qualität Abwasserkanäle geprüft werden müssen. Wobei in allen Ostbundesländern, in Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz undSaarland in den jeweiligen Verordnungen kleine Anlagen ausdrücklich nicht geprüft werden müssen. Diese Anlagen sind ausgenommen.

In Schleswig Holstein wiederum gelten ähnliche Fristen wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die 1986 Teil 30 als Vorlage genutzt. Dort muss in Wasserschuzgebieten also bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Auch häusliche Abwasserleitungen sind davon betroffen. Je nach Zone stehen dann alle fünf, 15 oder 30 Jahre neue Prüfungen an. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist allerdings noch bis zum 31.12.2025 Zeit. Aber erst sollen die kommunale Abwasserrohre geprüft werden, die anliegend sind. Da sich aber jetzt schon abzeichnet das das viele Kommunen nicht schaffen werden, wird sich hierfür die Frist aber wohl noch einmal verschieben.

In Hamburg sind dagegen alle Anlagen in Wasserschutzgebieten bis zum Jahr 2005 geprüft worden. Alle anderen Anlagen sind bis zum Ende 2020 dran.

Qualität der Prüfung beachten

Dabei unterscheiden sich die vielen Richtlinien nicht nur in den Zeitintervallen in denen eine Prüfung durchgeführt werden soll, sondern auch in der Art und im Unfang einer Prüfung. Viele Städte und Gemeinden haben hierfür eigene Regeln. Bevor man also irgendetwas prüfen lassen sollte, sollte man in der jeweiligen Gemeinde anfragen in welchem Umfang die Abwasseranlagen geprüft werden müssen. Hier kann an auch erfahren, ob das eigene Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt, was regelmäßigere Prüfungen nötig machen würde.

Wer neu baut hat es da schon leichter. Schon vorab sollte man klären, ob ein Dichtheitsnachweis für die Entwässerungsausschüsse verlangt wird. Auch wer diese Nachweise ausstellt kann man vorab in Erfahrung bringen. Wo das der Fall ist, sollten Dichtheitsprüfungen in den Bauvertrag mit aufgenommen werden. Es muss allerdings von Fall zu Fall geklärt werden was sinnvoll ist. Eine nicht notwendige oder nicht ausreichende Prüfung wäre demnach nur Geldverschwendung.

Bei Haustürgeschäften ist Vorsicht geboten

Diese teilweise völlig unklare Gesetzeslage machen sich viele Firmen zu Nutze. Eine typische Masche ist, einfach an der Haustür zu klingeln und den nichtsahnenden Hausbesitzer zu einer Prüfung zu überreden. Nie sollten Altbauhausbesitzer solche Firmen mit der Dichtheitsprüfung beauftragen. Viele solcher Firmen finden Schäden wo keine sind und Sanieren diese nicht vorhandenen Schäden auch gleich. Die Folge sind hohe Rechnungen. Die bessere Variante ist eine seriöse Firma aus der Region zu beauftragen. Oft kostet dann eine Prüfung nur zwischen 200 und 500EUR. In manchen Kommunen ist es inzwischen so, das nurnoch zertifizierte Prüfer auch prüfen dürfen. Deshalb werden dann nur Dichtheitsprüfungen von diesen Prüfern anerkannt. Hier ist Vorsicht geboten.

Kanal gleich aufgraben?

Findet der Prüfer Schäden ist es oft ratsam nicht gleich alles aufzugraben und zu sanieren. Oft ist das unnötig. Defekte Stellen können oft auch ohne graben repariert werden. Hierzu sollte man sich von entsprechenden Firmen beraten lassen. Repariert wird heutzutage mit sogenannten Linern, die Glasfaserstücke in die defekten Stellen einsetzen.

Kosten gering halten

Laut Verbraucherzentrale in NRW müssen bei der Prüfung sämtliche Leitungen geprüft werden. azu gehören auch die Leitungen unter dem Haus und sogar auf dem Grundstück befindliche Zugänge. Um die Kosten gering zu halten sollten die Zugänge schon vor der Prüfung freigelegt und zugänglich gemacht werden. Lohnend ist auch, sich mit Nachbarn gemeinsame Inspektionen zu bestellen. Das senkt oft die Kosten enorm

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