Wohngebäudeversicherung – Tipps zur Wohngebäudeversicherung
Die aktuellen Schäden, die aufgrund der Starkregen Katastrophen mehr Haushalte betroffen haben, als jemals erwartet. Diese Schäden haben natürlich auch finanzielle folgen. Solche Schäden können durch eine Versicherung abgedeckt werden. Alles wichtige zu diesem Thema gibt es in diesem Ratgeber.
Die deutschen Versicherungsunternehmen haben den Naturgefahren-Check, kurz ZÜRS Geo. Hier sollen nun auch Starkregenereignisse angezeigt werden. Das zeigt den Hausbesitzern an, wie gefährdet ihr Haus oder ihre Wohnung ist. Kein Hausbesitzer sollte auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, welche durch Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser am Haus entstehen können.
Wird das Haus erst gebaut, empfiehlt sich eine Feuerrohbauversicherung. Diese kann mit dem Beginn des Baus abgeschlossen werden. Sobald das Haus fertig ist, wird aus der Feuerrohbauversicherung eine Wohngebäudeversicherung.
Die Elementarschadenversicherung bietet noch mehr Schutz für Dein Gebäude.
Mit dieser Versicherung sind Schäden durch Lawinen, Starkregen und Überschwemmungen abgedeckt.
Was spricht für eine Gebäudeversicherung?
Wenn Dir ein Haus oder eine Wohnung gehören, kannst Du eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Es gibt keine Pflicht eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Es wäre allerdings eine gute Entscheidung. Meistens ist ein Eigenheim eine große finanzielle Investition. Es ist viel Kapital nötig, um Wohneigentum zu kaufen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser und Sturm. Hast Du einen Kredit aufgenommen, um das Wohneigentum zu erwerben, kann es sein, dass die Bank auf eine Gebäudeversicherung besteht.
Wir haben für Dich herausgefunden, wie Du die beste, für dich passendste und günstigste Wohngebäudeversicherung findest. Es gibt viele unterschiedliche Tarife. Es spielt eine Rolle, wo sich das Gebäude befindet oder wie viel Wohnfläche es gibt. Es gibt einige Online Portale, welche einen guten Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern zulässt. Hierbei handelt es sich um eine gute Möglichkeit, die Leistungen und den Preis der einzelnen Wohngebäudeversicherungen zu vergleichen. Ein Problem gibt es hier, die Anzahl der teilnehmenden Versicherungen ist begrenzt. Oft fehlen die großen Anbieter. Es gibt Versicherungsberater, die gerne weiterhelfen. Wer hat, kann seine bisherige Versicherung nach einer Beratung fragen. Dabei schadet es ja nicht, andere Tarife aus Onlineportalen zu kennen.
Was sichert die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung kommt zum Einsatz, wenn es zu Schäden am Gebäude und oder dem festen Inventar kommt. Zu dem festen Inventar gehören beispielsweise die eingebaute Badewanne, die Einbauküche, der fest verlegte Fußboden oder die Heizungsanlage. Kommen außerdem beispielsweise Möbel zu Schaden, dann sind diese beschädigten Möbel ein Fall für die Hausratversicherung.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung setzt sich zusammen aus Feuer-, Leitungswasser und Sturmversicherung. Dazu können Zusatzbausteine genommen werden, wie die Elementarschäden.
Die Feuerversicherung:
Wenn Schäden am Haus durch Blitzschlag, Brand, Explosionen oder Implosionen entstehen, dann fällt dass in den Bereich der Feuerversicherung. Sie ist ebenfalls zuständig, wenn es einen Schaden an der elektrischen Installation gibt, wie der Stromversorgung der Lampen und Steckdosen.
Hierbei ist wichtig zu beachten, dass es eine Rauchmelderpflicht gibt. In den meisten Bundesländern schreibt die Bauverordnung vor, dass in Schlafräumen, in Kinderzimmern oder in Fluren Rauchmelder angebracht werden müssen. Fehlen die vorgeschriebenen Rauchmelder, dann kann es passieren, dass bei einem Versicherungsfall nicht alle Kosten übernommen werden.
Die Leitungswasserversicherung:
Unter diese Versicherung fallen Schäden durch Leitungswasser, Frost und Bruchschäden. Ein möglicher Versicherungsfall wäre, wenn das Wasser kalkhaltig ist und dadurch eine Wasserleitung in der Wand bricht.
Die Sturmversicherung:
Entstehen Schäden durch einen Wind mit der Mindeststärke 8 oder durch Hagel, dann ist die Sturmversicherung zuständig. Zu diesen Schäden gehört ein abgedecktes Dach. Wenn es durch das kaputte Dach regnet und dadurch weitere Schäden entstehen, fällt das auch unter diese Versicherung.
Die Elementarschadenversicherung
Die Wohngebäudeversicherung im Standardtarif deckt in der Regel keine Elementarschäden ab. Sollte ein Gebäude durch ein Erdbeben, einen Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen beschädigt werden, ist es ein Versicherungsfall für die Elementarschadenversicherung. Will man auch gegen diese Schäden abgesichert sein, muss der herkömmliche Tarif erweitert werden.
Für den Zusatzschutz der Elementarversicherung muss ein Zuschlag gezahlt werden. Dieser Zuschlag kann bis zu einem Drittel des gesamten Preises betragen. Die genaue Höhe des Aufschlages ist auch vom Standort des Hauses abhängig.
Es gibt Risikogebiete, wie es öfter zu Erdbeben, Erdrutschen oder Überschwemmungen kommt. Selbst wenn das Gebäude in einem solchen Gebiet steht, ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Auch wenn das Gebäude am Wasser oder am Hang steht, kann der Standort ein Risiko für die Versicherung darstellen. Bei solchen Standorten kann es schwierig sein eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Bei solchen Risiken ist die Versicherung nicht unmöglich, aber extrem teuer. Ob eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden kann und zu welchen Konditionen, ist eine Einzelfallentscheidung des Versicherungs Anbieters.
Wer ein Gebäude besitzt, dass in einem Gebiet mit hohem Risiko liegt, dann ist die Prämie der Versicherung hoch, genau wie die Selbstbeteiligung. Unter Umständen müssen am Gebäude Umbauarbeiten erfolgen, damit eine Versicherung abgeschlossen werden kann. Steht das Haus in einem Hochrisikogebiet, dann benötigt der Gebäudebesitzer eine gute Beratung. Ein Beispiel für Hochrisikogebiete. Wenn es in dem Gebiet innerhalb von zehn Jahren zu einem Hochwasser kommt, ist es ein Hochrisikogebiet mit der Gefahrenklasse 4.
Bei einer Gebäudeversicherung sollten folgende Fälle versichert sein:
Die grobe Fahrlässigkeit:
Die Versicherung sollte unbedingt auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdecken. Es gibt viele Versicherungen, die nicht zahlen, wenn der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Eine grobe Fahrlässigkeit ist es, wenn im Winter nicht geheizt wird und deswegen ein Wasserrohr bricht. Schließt der Tarif die Folgen grob fahrlässigen Handelns aus, verweigert sie in diesen Fällen die Leistungen. Daher sollte grobe Fahrlässigkeit unbedingt mitversichert werden.
Die Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten:
Stell Dir vor es gab einen starken Sturm. Nach de Sturm findest Du Baumteile auf Deinem Dach. Deine Versicherung sollte die Kosten der Beseitigung dieser Baumteile übernehmen.
Die Folgen von Überschwemmungsschäden:
Ist ein Blitz in Deinem Gebäude eingeschlagen, kann es zu Schaden an Elektrogeräten, wie dem Fernseher, dem Router oder dem PC durch Überspannung kommen.
Die Mehrkosten durch behördliche Auflagen:
Wenn es einen Schaden, beispielsweise einen Brand gab, muss das Gebäude neu aufgebaut werden. Wenn es für den Neubau erforderlich ist, einen teuren Wärmeschutz zu installieren, denn es bei dem alten Gebäude nicht gab, ist es ein Fall für Mehrkosten durch behördliche Auflagen. Die Abtragung von Erdreich, weil etwas giftiges in die Erde eingedrungen ist, fällt auch in diesem Bereich.
Die Wasserzu- und Wasserableitungsrohre:
Wenn es die Rohre sind, die für die Versorgung des Gebäudes zuständig sind, dann sollten die Rohre auf und vor dem Grundstück versichert sein.
Die Schäden durch Einbrüche:
Ein Einbruch ist aufreibend genug, da sollten wenigstens die Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind, von der Versicherung abgedeckt sein.
Die Baustelle und die unfertigen Gebäude:
Auch wenn die Wohngebäudeversicherung erst greift, wenn das Gebäude fertig ist, sollte diese Versicherung rechtzeitig abgeschlossen werden. In der Bauphase kann die Versicherung abgespeckt als Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Sobald das Gebäude fertig ist, wird die Feuerrohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt.
Wird eine Versicherung zu spät abgeschlossen, können die Konditionen schlechter sein. Einige Versicherungen setzen die Vorversicherung bei Neubauten voraus, um ein Folgeversicherung abschließen zu können. Andere Versicherungen berechnen ohne Vorversicherung einen höheren Betrag oder eine höhere Selbstbeteiligung.
Was versichert eine Gebäudeversicherung nicht?
Ein Gebäude kann nicht gegen alle möglichen Schäden abgesichert werden. Einige möglichen Schäden können nicht versichert werden, andere mögliche Schäden können nur versichert werden, indem sie separat versichert und dies oft zu teuren Tarifen.
Was kann nicht versichert werden?
Entstehen die Schäden als Folge von inneren Unruhen oder als Kriegsschäden, dann greift die Wohngebäudeversicherung nicht. Gegen die Folgen eines Reaktorunfalles hilft eine Wohngebäudeversicherung ebenfalls nicht. Ein vorsätzlich verursachter Schaden ist ebenfalls nicht versichert.
Welche Punkte gehören nicht zu der Grundabsicherung der Gebäudeversicherung?
Die Kurzschluss- und Sengschäden:
Wenn diese Schäden nicht durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, sind sie nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Kurzschlussschäden können durch Blitzschlag verursacht sein. Eventuell könnte es ein Fall für eine Haftpflichtversicherung sein oder für eine Hausratversicherung.
Das Wasser:
Die Wohngebäudeversicherung greift nur, wenn es sich um Leitungswasser handelt. Kommt der Wasserschaden von einer Überschwemmung, ist es Grundwasser oder ein witterungsbedingter Rückstau, greift die Wohngebäudeversicherung nicht. Einen Teil der anderen Wasserschäden kann durch die Elementarschadenversicherung abdecken.
Interessant für Menschen mit einem Aquarium:
In dem Aquarium befindet sich zwar Leitungswasser, ein Schaden in diesem Bereich fällt nicht in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Es sollte von der Hausratversicherung abgedeckt sein.
Der leichte Sturm:
Entstehen am Gebäude Schäden durch einen Sturm der schwächer ist als 8. Liegt die Ursache der Schäden in offenen oder undichten Fenstern, zahlt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls nicht.
Wie teuer ist eine gute Wohngebäudeversicherung?
Es gibt große Unterschiede bei den Preisen. Hier spielen zwei Faktoren eine Rolle, der Standort des Gebäudes und die Leistungen der Versicherung. Daher lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Angebote auf jeden Fall.
Teurer wird es, wenn das Risiko von Elementarschäden mitversichert wird. Hier wird es teurer, je höher die Region, in der das Haus steht, im Risiko eingeschätzt wird. Das Baujahr wirkt sich auch aus. Je neuer das Haus, je günstiger die Versicherung. Gab es innerhalb der letzten fünf Jahren einen Schaden, kann die Versicherung um zehn Prozent teurer werden.
Unerheblich für die Wohngebäudeversicherung ist es, ob es eine vermietete Einliegerwohnung gibt oder das Alter des Versicherungsnehmers. Eine vermietete Einliegerwohnung müsste angegeben werden, hat aber keine Auswirkung.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungsnummer ist die Summe, welche in einem Schadensfall maximal ausgezahlt werden würde. Diese Versicherungssumme ist Grundlage für die Berechnung des Beitrages. Daher sollte mindestens der Neuwert des Gebäudes versichert sein. Der Neuwert ist die Summe, die benötigt wird um das Haus genauso wieder aufzubauen, wie es aktuell dasteht, inklusive der Ausstattung. Hier gibt es das Problem, dass der Neubau mit der Zeit immer kostenintensiver wird. Daher ist eine feste Versicherungssumme nicht optimal.
Der gleitende Neuwert:
Der gleitende Neuwert passt die Versicherungssumme immer der Wertentwicklung des Gebäudes an. Dazu wird ein fiktiver Wert von 1914 genommen. Der Wert sagt, wie teuer der Bau des Gebäudes im Jahr 1914 gewesen wäre. Die Ermittlung erfolgt, in dem der Neuwert des Hauses durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Dieser Index führt die Entwicklung des Wertes seit 1914 an und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt.
Dadurch wird die Versicherungssumme jedes Jahr angepasst. Nur auf diese Weise kann die Versicherung auch Jahre nach dem Bau des Gebäudes noch den kompletten Neubau im ursprünglichen Zustand zahlen. Wer bei der Versicherung auf den gleitenden Neuwert setzt, verhindert am besten, dass es zu einer Unterversicherung kommt. Bei einer Unterversicherung zahlt die Versicherung den Schaden nur anteilig. Bei einer Unterversicherung rechnet die Versicherung so: Die Versicherung deckt nur die Hälfte des Gebäudewertes, also zahlt sie auch nur die Hälfte des Schadens.
Eine weitere Möglichkeit eine Unterversicherung zu verhindern, ist der Unterversicherungsverzicht. Wurde der Unterversicherungsverzicht abgeschlossen, verzichtet die Versicherung im Schadensfall darauf, zu überprüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Der Wohnflächentarif:
Der Wohnflächentarif hat keine Versicherungssumme, sondern eine Höchstgrenze der Entschädigung. Die Versicherung hat bei dieser Form eine Summe, die sie als höchstmögliche Entschädigung im Schadensfall festgesetzt hat. Um diese Summe festzusetzen, nutzt die Versicherung die Größe und die Ausstattung des Hauses. Im Versicherungsfall zahlt die Versicherung die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Um bei dieser Variante eine Unterversicherung zu vermeiden, muss jede Verbesserung an die Versicherung gemeldet werden. Egal ob es sich um einen Anbau handelt oder um eine bessere Ausstattung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Höchstentschädigungsgrenze nicht der Baukostenentwicklung angepasst wird. Hier sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Höchstentschädigungsgrenze erhöht werden sollte.
Das Wertgutachten:
Hier wird der Wert des Gebäudes durch einen Gutachter geschätzt. Dies verursacht zusätzliche Kosten für den Gutachter, welche nicht unerheblich sind. Ein Gutachten stellt oft den aktuellen Verkehrswert dar, ein Wiederkauf könnte jedoch teurer werden.
Wie wird im Schadensfall vorgegangen?
Bei Schadensfällen kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Daher sollten alle Schäden genau dokumentiert werden, beispielsweise mit Fotos und einem schriftlichen Bericht. Die Schäden sollten schnellstmöglich bei der Versicherung gemeldet werden. Liegt der Schaden höher, könnte die Versicherung einen Gutachter beauftragen.
Es ist wichtig, dass die Schäden möglichst begrenzt werden. Gibt es einen Leitungswasserschaden, wäre die schadensbegrenzende Maßnahme das Zudrehen des Haupthahns für das Wasser, damit das Wasser nicht weiter austreten kann.
Wurde das Dach von einem Sturm abgedeckt, sollte es mit einer Plane verschlossen werden. Es kann niemand verlangen, dass das Dach komplett repariert wird. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, dass keine weiteren Schäden entstehen, aber man selber muss sich nicht in Gefahr begeben.
Sind die Schäden so massiv, dass das Haus nicht bewohnt werden kann, sollten alle Maßnahmen mit dem Versicherer abgesprochen werden, besonders wenn noch ein Gutachterbesuch aussteht. Die Reparaturen, welche vor dem Gutachten gemacht werden, sollten genau dokumentiert werden, mit Fotos und Rechnungen.
Kündigung der Versicherung, wie funktioniert das?
Eine Versicherung kann drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr startet, an dem vereinbarten Tag in dem Vertrag der Versicherung. Ein Versicherungsjahr hat 365 Tage. Wenn die Versicherung über mehrere Jahre läuft, kann erst zum Ende des Vertrages gekündigt werden.
Tritt ein Versicherungsfall ein, gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht und die Kündigung ist innerhalb eines Monats möglich. Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, besteht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme, wenn die Beträge erhöht werden, weil ein gleitender Neuwert vereinbart worden ist oder die Leistungen der Versicherung erweitert wurden. Auch bei der Erhöhung der Beiträge muss innerhalb eines Monats gekündigt werden.
Bevor ein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen wird, solltest Du Informationen einholen, wie teuer eine Versicherung wäre. Dabei darf nicht vergessen werden, dass alle Schäden aus den letzten fünf Jahren angegeben werden müssen.
Wechselt der Besitzer eines Gebäudes, geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Besitzer über. Handelt es sich bei dem Besitzerwechsel um eine Erbschaft, kann die Versicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden. Wurde das Haus verkauft, kann der neue Besitzer erst kündigen, wenn die Vertragslaufzeit des Vertrages zu ihrem festgelegten Ende kommt.
Bei einer Kündigung beachten:
Eine Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden sollte und das Kündigungsschreiben die Versicherungsnummer enthält.
Wichtig!
Wer seine Versicherung kündigen möchte, muss auf die Zeit achten. Ist der Vertrag abgelaufen, verlängert sich der Vertrag automatisch. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte die neue Wohngebäudeversicherung bereits vorliegen, wenn der alte Vertrag gekündigt wird.
Was passiert, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt?
Das außerordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall hat auch die Versicherung. Nimmt der Versicherer dieses Recht in Anspruch, kann es für den Versicherungsnehmer schwierig werden, eine neue Versicherung zu einem günstigen Preis zu bekommen. Es muss beim neuen Vertrag immer angegeben werden, wer die alte Versicherung gekündigt hat. Hier sollte immer die Wahrheit ausgesagt werden, weil die Versicherer alle Daten im Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS speichern. Wer hier nicht ehrlich ist, könnte die neue Versicherung nicht bekommen.
Damit ein Versicherungsnehmer nicht wegen zu vieler Schäden eine Kündigung erhält, ist eine Selbstbeteiligung hilfreich. Durch die Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherungsnehmer kleine Schäden selber. Damit spart die Versicherung Aufwand und Kosten. Zudem entfällt für die Versicherung die Möglichkeit einer Kündigung. Die Selbstbeteiligung sollte bei 250,- € liegen.
Nutzt eine Versicherung ihr Sonderkündigungsrecht und spricht die Kündigung über eine Versicherung aus, kann nach der Kündigung Umkehr gefragt werden. Dann kündigt der Versicherungsnehmer und nicht der Versicherer.
Hat der Versicherer bereits eine Kündigung ausgesprochen, dann sollte sich der Gekündigte auf jeden Fall auf die Suche nach einer neuen Versicherung machen. Dabei sollten verschiedene Anbieter nach einem Angebot gefragt werden. Es gibt Versicherer, die bisherige Schadensfälle und eine Kündigung von dem Versicherer dramatisch nehmen und andere Versicherer stören sich nicht groß daran.
Wer Hilfe benötigt, erhält diese von Verbraucher Instituten oder durch Bauherren Verbände. Es gibt unabhängige Makler und Versicherungsberater, die gerne weiterhelfen. Dadurch können zwar zusätzliche Kosten entstehen, was sich bei einem günstigeren Tarif schnell wieder ausgleicht.
Häufige Leserfragen zum Thema “Wohngebäudeversicherung”
1. Was ist eine Wohngebäudeversicherung und wozu dient sie?
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Art Versicherungsschutz, der dazu dient, Schäden am Wohngebäude selbst zu decken. Diese Schäden können durch verschiedene Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und teilweise weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche verursacht werden. Die Versicherung würde in solchen Fällen die Kosten für Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau des Hauses übernehmen.
2. Ist eine Wohngebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland ist eine Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann sie von Kreditinstituten als Voraussetzung für die Gewährung eines Hypothekendarlehens verlangt werden, um das durch die Immobilie abgesicherte Darlehen zu schützen. Trotzdem ist eine Wohngebäudeversicherung in jedem Fall empfehlenswert, um vor hohen finanziellen Belastungen geschützt zu sein, die durch Schäden am eigenen Haus entstehen können.
3. Was ist bei der Auswahl einer Wohngebäudeversicherung zu beachten?
Bei der Auswahl einer Wohngebäudeversicherung sollte man auf verschiedene Faktoren achten. Dazu gehören die Deckungssumme (wie viel die Versicherung maximal zahlt), die Prämienhöhe, der Selbstbehalt und die genauen Bedingungen des Versicherungsschutzes. Es ist auch wichtig, die verschiedenen Gefahren und Risiken zu bedenken, die für das eigene Haus relevant sein könnten, und sicherzustellen, dass diese ausreichend abgedeckt sind. Dazu können zum Beispiel auch Elementarschäden zählen, die oft nicht in den Standardtarifen enthalten sind.
4. Wie unterscheidet sich die Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung bieten Schutz für unterschiedliche Aspekte des Wohnens. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am eigentlichen Gebäude sowie an fest verbundenen Bestandteilen wie beispielsweise Einbauküchen oder fest verlegten Fußböden. Die Hausratversicherung hingegen deckt Schäden oder den Verlust von beweglichen Gegenständen innerhalb des Hauses, wie Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände. Beide Versicherungen ergänzen sich und bieten zusammen einen umfassenden Schutz für Hausbesitzer.