EneV – Die Wintergartenverordnung und ihre Bedeutung
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Immer wieder wird von der Abkürzung EneV gesprochen, doch nur ein Bruchteil der Menschen weiß darüber Bescheid. Hinter diesen Buchstabencode versteckt sich die bundesweite Energieeinsparverordnung, die in der Regel nur für Wohnhäuser an Bedeutung gewinnt. Als Eigentümer eines großen Wintergartens müssen Sie ebenfalls den primären Energiebedarf nachweisen.
Wintergarten in allen erdenklichen Arten
Im Gesetzestext wird unter verschiedenen Arten von Wintergräten unterschieden. Zum einen gibt es die “kalten Wintergärten”. In diese Kategorie fallen alle Wintergärten, die nur bis zu vier Monate im Jahr als Wohnzweck verwendet werden. Ein zusätzliches Kriterium stellt die maximale Temperatur von 12 Grad Celsius im Winter dar. Eine weitere Variante der Wintergärten umfasst “ganzjährig nutzbare Wintergärten”. In der Regel sind die Gärten ein Teil der Gebäudehülle und wie bereits erwähnt ganzjährig nutzbar. Sie fallen daher unter die EneV Bestimmungen.
Das Greifen der Nachweispflicht
Wann ein Wintergarten unter die Verordnung zur Energieeinsparung fällt, hängt auch von der jeweiligen Größe ab. Ein Wintergarten gilt im Gesetzgeber Modell als klein, wenn die Quadratmeteranzahl der Grundfläche weniger als 12 Quadratmeter beträgt. In diesem Fall wird keine Nachweispflicht notwendig.
Bei Wintergärten einer Größe von bis zu 50 Quadratmeter und einer Bewohnung von mehr als vier Monaten im Jahr, müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Selbiges gilt auch für Wintergärten, die zwischen 15 und 50 Quadratmeter, beheizt werden, auch wenn es sich um keine Wohnungseinheit handelt, sondern zum Beispiel zum Überwintern von Pflanzen.
Wintergärten die das ganze Jahr genützt werden
Jene Wintergärten, die Sie das ganze Jahr lang benützen und auch direkt an das Haus anschließen, werden in der EneV-Verordnung als Teil der Gebäudehülle bezeichnet. Die Energiebedarfsberechnung des ganzen Hauses wird einbezogen. Sollte Ihr Wintergarten sich getrennt vom Haus positionieren, zum Beispiel durch Türen, Fenstern und dergleichen, muss eine eigenständige Berechnung durchgeführt werden.