1 Schritt ist immer die Klärung einer Baugenehmigung für Ihre Garage (romakoma/shutterstock.com)
1 Schritt ist immer die Klärung einer Baugenehmigung für Ihre Garage (romakoma/shutterstock.com)

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage?

Leider ist eine einfache Antwort auf diese Frage nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Baurecht ist Ländersache. Ob man eine Baugenehmigung braucht, ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Um Ärger und im schlimmsten Fall den Abriss einer Garage zu vermeiden, ist es unbedingt empfehlenswert, bei der bei der Gemeinde im Rathaus und bei der Baubehörde nachzufragen, ob ein Bauantrag erforderlich ist oder ob ohne Genehmigung gebaut werden darf.

Eine Baugenehmigung für eine Garage ist eine offizielle Erlaubnis, die von der zuständigen Baubehörde (in der Regel das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde) ausgestellt wird. Diese Genehmigung ist notwendig, um eine Garage auf Ihrem Grundstück zu bauen oder bestehende Garagen wesentlich zu verändern. Die Bestimmungen können je nach Land, Bundesland oder sogar Gemeinde variieren. Daher ist es wichtig, sich vor Beginn des Projekts bei der örtlichen Behörde zu informieren.

Die Baugenehmigung bestätigt, dass der geplante Bau den geltenden Bauvorschriften entspricht, einschließlich Aspekten wie Bauplanung, Brandschutz, Schallschutz, Energieeinsparung und weiteren Punkten. Sie stellt sicher, dass der Bau sicher, gesundheitsgerecht und umweltverträglich ist.

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Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, der in der Regel Baupläne, Bauzeichnungen, Berechnungen zur Standsicherheit und manchmal auch einen Nachweis über die Eigentumsverhältnisse umfasst. Der Antrag muss oft von einem Architekten oder einem anderen Bauexperten erstellt und unterschrieben werden.

Nach Einreichung des Antrags prüft die Baubehörde die Unterlagen und entscheidet dann, ob die Genehmigung erteilt wird. Dieser Prozess kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern, abhängig von der Komplexität des Projekts und der Arbeitsbelastung der Behörde.

Bitte beachten Sie, dass das Bauen ohne die erforderliche Baugenehmigung ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann, einschließlich Geldstrafen und im Extremfall sogar den Abriss des Gebäudes. Daher ist es sehr wichtig, vor Beginn des Baus eine Baugenehmigung einzuholen.

Landesbauordnung (LBO)

Ob sie einen Bauantrag für Ihre Garage benötigen, erfahren sie in der Landesbauordnung (LBO) Ihre Bundeslandes.

Diese Unterlagen benötigen sie beim Bauantrag einer Garage:

  • Das Bauantragsformular mit der Baubeschreibung
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (lassen Sie die Eigentümer der Nachbargrundstücke als Zeichen Ihrer Zustimmung unterschreiben)
  • Grundriss der Garage (Fertiggarage Prospekt)
  • Plan der Außenanlagen mit allen Abständen und Zufahrtswegen

Garage ohne Baugenehmigung – unterschiedliche Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer

Durch die unterschiedlichen regionalen Regelungen ist das Thema für den Laien kompliziert. Zwar haben sich viele Bundesländer im Zuge einer Entbürokratisierung inzwischen entschieden, den Bau von Kleingaragen mit weniger als 30 Quadratmetern Grundfläche ohne Genehmigung zu gestatten, trotzdem kann die Anfrage bei der Gemeinde erforderlich sein.

Es spielt keine Rolle, ob es sich bei der geplanten Garage um eine gemauerte oder eine Fertiggarage handelt, ob sie frei steht oder als Anbau geplant ist. Eine Fertiggarage hat lediglich den Vorteil, dass Statik und Bauzeichnungen vorgefertigt sind und kein Architekt erforderlich ist. Die Garagenverordnung gibt Auskunft, welche Bestimmungen für die Genehmigung erforderlich sind. Abstandsflächen und Grenzbebauungen müssen berücksichtigt werden.

Garagen Konfigurator

 

Welche Bundesländer erlauben Garagen ohne Genehmigung?

Eine generelle Genehmigungspflicht besteht in Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland. Den Bau ohne Genehmigung im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen erlauben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Genehmigungspflicht  Genehmigungsfrei unter Auflagen Genehmigungsfrei
Bayern Baden-Württemberg Sachsen
Bremen Berlin Sachsen-Anhalt
Hamburg Brandenburg Thüringen
Niedersachsen Hessen  
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz  
Saarland Schleswig-Holstein  
  Mecklenburg-Vorpommern  

In den restlichen Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein ist die Sachlage besonders kompliziert. Hier müssen bestimmte Auflagen für den Bau ohne Genehmigung erfüllt werden. Dabei gelten unterschiedlichen Bestimmungen in Hinsicht auf den Rauminhalt der geplanten Garage oder der Grundfläche. Sie sollten sich im Vorfeld genau informieren, um ein böses Erwachen zu vermeiden.

Weitere Tipps und ausführliche Informationen zum Thema Garagen in unserem Ratgeber Garagen

Checkliste “Baugenehmigung Garage”

Die Beantragung einer Baugenehmigung Garage kann ein komplexer Prozess sein, je nach den spezifischen Anforderungen und Bestimmungen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die Ihnen helfen kann, den Prozess zu verstehen und zu verwalten:

  1. Erstellen Sie einen Projektplan: Bevor Sie mit der Beantragung einer Baugenehmigung beginnen können, benötigen Sie einen detaillierten Plan für Ihr Vorhaben. Dies sollte die Größe und Lage der Garage, die Art der Konstruktion, die verwendeten Materialien und alle zusätzlichen Funktionen wie Elektrik oder Sanitärinstallationen umfassen.
  2. Überprüfen Sie die örtlichen Bauvorschriften: Jede Stadt oder Gemeinde hat ihre eigenen Bauvorschriften und Bestimmungen. Es ist wichtig, diese zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt den Anforderungen entspricht. Sie müssen möglicherweise Anpassungen an Ihrem Plan vornehmen, um diese Anforderungen zu erfüllen.
  3. Beantragen Sie die Baugenehmigung: Sobald Ihr Plan fertig ist, können Sie die Baugenehmigung beantragen. Dies erfordert normalerweise die Einreichung Ihres Plans zusammen mit einer Antragsform und einer Gebühr. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzliche Unterlagen einreichen, wie z.B. eine Liste der verwendeten Materialien oder eine Erklärung zu den Auswirkungen des Projekts auf die Umgebung.
  4. Warten Sie auf die Genehmigung: Nach der Einreichung des Antrags müssen Sie auf die Genehmigung warten. Die Dauer dieses Prozesses kann stark variieren, je nach den spezifischen Anforderungen Ihrer Stadt oder Gemeinde und der Komplexität Ihres Projekts.
  5. Beginnen Sie mit dem Bau: Sobald Ihre Baugenehmigung erteilt wurde, können Sie mit dem Bau beginnen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen und Anforderungen der Genehmigung erfüllen, und halten Sie sich an den genehmigten Plan.
  6. Inspektionen und Abschluss: Während und nach dem Bau müssen Sie möglicherweise Inspektionen durchführen lassen, um sicherzustellen, dass die Arbeit den Bauvorschriften entspricht. Sobald das Projekt abgeschlossen und alle Inspektionen bestanden sind, erhalten Sie normalerweise eine Abschlussgenehmigung oder ein Zertifikat der Fertigstellung.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Checkliste ist und die genauen Anforderungen je nach Standort und Projekt variieren können. Es ist immer ratsam, einen Experten zu konsultieren oder sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

Leser des Artikel Interessierten sich für folgende Produkte

Leser, die sich mit dem Thema Baugenehmigung Garage befassen, interessieren sich in der Regel auch für verschiedene Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Bau und der Planung von Garagen zusammenhängen. Hier sind einige davon:

  1. Bausätze für Garagen: Es gibt verschiedene Arten von Garagen-Bausätzen auf dem Markt, von einfachen Carports bis hin zu komplexeren, freistehenden Strukturen mit zusätzlichen Features wie integrierten Arbeitsbereichen oder Lagerräumen. Diese Bausätze enthalten normalerweise alle Materialien und Anweisungen, die Sie benötigen, um die Garage selbst zu bauen.
  2. Architekturdienstleistungen: Ein Architekt kann dabei helfen, einen Plan für Ihre Garage zu erstellen, der sowohl Ihren Bedürfnissen entspricht als auch den örtlichen Bauvorschriften gerecht wird. Architekten können auch dabei helfen, die notwendigen Unterlagen für die Baugenehmigung zu erstellen und einzureichen.
  3. Baumaterialien: Beim Bau einer Garage werden verschiedene Materialien benötigt, darunter Beton für das Fundament, Holz oder Metall für die Wände und Dach, Dachziegel oder andere Dachbedeckungen, Türen, Fenster und verschiedene Arten von Hardware.
  4. Garagentore und Garagentorantriebe: Die Auswahl des richtigen Garagentors und des entsprechenden Antriebssystems ist ein weiterer wichtiger Aspekt beim Bau einer Garage. Es gibt eine Vielzahl von Optionen zur Auswahl, darunter verschiedene Arten von Toren (z. B. Schwingtore, Sektionaltore, Rolltore) und verschiedene Arten von Antriebssystemen (z. B. Kettenantrieb, Riemenantrieb, Schraubenantrieb).
  5. Sicherheitssysteme: Viele Hausbesitzer entscheiden sich dafür, ihre Garagen mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen auszustatten, um Einbrüche zu verhindern. Dazu können Alarmanlagen, Bewegungssensoren, Überwachungskameras oder gar Smart-Home-Systeme gehören.

Bitte beachten Sie, dass für einige dieser Produkte zusätzliche Genehmigungen oder Inspektionen erforderlich sein können, abhängig von den lokalen Bauvorschriften. Es ist daher immer ratsam, sich vorab bei Ihrer örtlichen Baubehörde zu informieren.

Häufige Leserfragen zum Thema “Baugenehmigung Garage”

1. Benötige ich immer eine Baugenehmigung für eine Garage?

Ob Sie eine Baugenehmigung für eine Garage benötigen, hängt von den spezifischen Bauvorschriften in Ihrem Land, Bundesland oder Ihrer Gemeinde ab. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere wenn die Garage eine bestimmte Größe überschreitet, an die Wohnbebauung angebaut wird oder wenn sie als Wohnraum genutzt werden soll. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Daher sollten Sie sich immer vorab bei Ihrer örtlichen Baubehörde informieren.

2. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung eine Garage baue?

Bauen ohne die notwendige Baugenehmigung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Dies kann von Bußgeldern bis hin zur Anordnung eines Abrisses des Gebäudes reichen. Zudem kann es bei einem späteren Verkauf des Grundstücks zu Problemen kommen, da der Käufer in der Regel eine Bestätigung über die Rechtmäßigkeit aller Gebäude auf dem Grundstück verlangt.

3. Was muss ich tun, um eine Baugenehmigung für eine Garage zu bekommen?

Um eine Baugenehmigung für eine Garage zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlichen Baubehörde stellen. Dieser Antrag muss in der Regel detaillierte Informationen über das geplante Projekt enthalten, darunter Baupläne, Bauzeichnungen, statische Berechnungen und manchmal auch einen Eigentumsnachweis. Der Antrag muss häufig von einem Architekten oder einem anderen Bauexperten erstellt und unterzeichnet werden.

4. Wie lange dauert es, eine Baugenehmigung für eine Garage zu bekommen?

Die Dauer des Genehmigungsprozesses kann stark variieren. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Projekts, die Arbeitsbelastung der Behörde und eventuelle Rückfragen oder Einwände. In der Regel sollten Sie mehrere Wochen bis hin zu einigen Monaten einplanen. Es ist daher ratsam, diesen Prozess frühzeitig zu beginnen und genügend Zeit einzuplanen.

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