Maklerkosten - bei Mietwohnungen Geschichte
Kzenon

Ab 1. Juni gilt das Bestellerprinzip auf dem Wohnungsmarkt. Wer dann einen Makler engagiert, der muss diesen auch bezahlen. Viele stellen sich die Frage, ob dann besser gewartet wird, bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird. Die nächste Frage wäre, ob die Makler dann überhaupt noch eine Zukunft haben. Auch wenn lange Zeit gerungen wurde, so gilt es nun ab 01.06.2015. Auf den angespannten Wohnungsmärkten soll das Mietrechtnovellierungsgesetz die Lage etwas entspannter gestalten. Auch wenn sich viele Länder noch bei der Umsetzung der Mietpreisbremse Zeit lassen, so gibt es keine Verzögerung bei dem sogenannten Bestellerprinzip. In Zukunft dürfen die Makler nur von der Person Geld verlangen, welche auch den Vermittlungsauftrag erteilt hat. In der Regel handelt es sich bei diesen Personen um die Vermieter. Natürlich stellt man sich nun die Frage, was das neue Gesetzt für Makler, Vermieter und Mieter bedeutet. Auch interessant wäre, welche Details dann wichtig sein könnten.

Wer hat bislang was bezahlt?

Bis zu 2 Nettokaltmieten zuzüglich der Umsatzsteuer können die Makler verlangen und so bezahlen die Mieter also bis zu 2,8 Kaltmieten Provision. Dies wären knapp 1430 Euro bei einer Kaltmiete in Höhe von 600 Euro. Der Makler könnte das Geld theoretisch auch dem Vermieter in Rechnung stellen. Dies ist bislang allerdings nur bei Wohnungen der Fall, welche aus anderen Gründen schlecht vermietbar sind oder aber in strukturschwachen Regionen. In Zukunft gilt, dass die Person den Makler bezahlt, die ihn beauftragt. In der Regel ist dies somit der Vermieter.

Sollte mit einem neuen Mietvertrag besser gewartet werden?

Besser wird noch etwas Zeit gewartet, wenn man es mit dem Umziehen nicht eilig hat. Wer noch wartet, der kann sich die lästige Provision sparen. Viele empfinden es als schlau, wenn jetzt bereits mit der Suche begonnen wird und der Mietvertrag dann einfach im Juni unterzeichnet wird. Dieses Vorhaben kann allerdings nach hinten losgehen. Einzig und allein der Maklervertrag ist entscheidend und nicht das Datum von den Mietvertrag. Der Maklervertrag muss dabei nicht einmal mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es genügt, wenn sich Interessenten auf ein Inserat hin melden, wo ausdrücklich auf die Provision hingewiesen wird. Die Provision von einem Makler muss somit bezahlt werden, wenn man noch im Mai mit diesem zu tun hat. Es spielt dabei auch keine Rolle, wenn die Wohnung dann erst im August bezogen wird. Wer dringen auf eine neue Wohnung angewiesen ist, für den wäre es doch ziemlich riskant, wenn die Suche noch längere Zeit hinausgezögert wird. Von dem Immobilienverband Deutschland wird prognostiziert, dass sich auf dem freien Markt das Wohnungsangebot spürbar verringern wird. Bei der Lobbyorganisation mag man dies als Panikmache abtun, doch es ist nicht so ganz unrealistisch. Vermieter könnten sich, wenn auch vorübergehend, etwas zurückhalten. Viele werden die Wohnung womöglich nicht inserieren und sie unter der Hand vermieten, weil sie sich Stress sparen möchten. Natürlich gibt es allerdings auch Hausverwaltungen und Vermieter, welche ohne Makler Wohnungen anbieten. Erfahrungsgemäß sind die Chancen für Mieter ganz gut, wenn sie sich auf Ebay Kleinanzeigen die Wohnungsinserate ansehen. Bei Portalen wie Immowelt oder Immobilienscout24 kann auch gezielt nach Wohnungen gesucht werden, die provisionsfrei sind.

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Was Dürfen die Makler in Zukunft noch?

Für die Makler bedeutet das Bestellerprinzip kein Berufsverbot. Es wird lediglich dafür gesorgt, dass die Personen, welche eine Leistung in Auftrag geben, auch für diese Leistung bezahlen. Die Mieter können sich auch wie bisher mit dem Suchauftrag an einen Makler wenden. Aus einem vorhandenden Katalog darf der Makler allerdings keine Wohnung vorlegen, sondern für seine Kunden muss der Makler explizit suchen. Ob dies in der Praxis dann auch wirklich so gehandhabt wird, ist fraglich. Dass Makler die Wohnungen bereits im Bestand hatte, dürfte für Mieter schwierig beweisbar sein.

Wie können die Makler und Vermieter versuchen, dieses Bestellerprinzip zu torpedieren?

Diese Regelung ist noch nicht in Kraft und schon wird von unterschiedlichen Seiten über die möglichen Umgehungsstrategien spekuliert. Wenn die Vermieter die Kosten wieder hereinholen möchten, dann haben sie zwei Möglichkeiten. Eine Möglichkeit wäre, dass die Miete sehr hoch angesetzt wird. Zum einen ist diese Möglichkeit durch die Nachfrage limitiert und zum anderen durch die Mietpreise. Stehen viele Interessenten Schlange, dann gibt es natürlich Spielraum nach oben. Allerdings wird dieser Spielraum bereits durch viele Vermieter auch heute schon genutzt. Hohe Ablösesummen für Einrichtungsgegenstände oder Möbel sind dann die zweite Möglichkeit. Ablösezahlungen sind grundsätzlich legal, doch nicht Wucherpreise. Wenn sich die Ablösesumme zu dem Wert der Einrichtung klar in einem auffälligen Missverhältnis befindet, dann können die neuen Mieter das Geld zu einem späteren Zeitpunkt über den Klageweg zurückholen. Alle Preise sind fragwürdig, wenn sich diese fünfzig Prozent über dem Zeitwert befinden. Makler werden natürlich ebenfalls versuchen, das Bestellerprinzip zu umgeben. Es wird einfache eine Wohnung ohne Provision inseriert, die dann allerdings bereits vergeben ist. Die Makler wissen dann allerdings von einer ganz ähnlichen Immobilie und auf Wunsch kann hier nachgefragt werden. Auf Umwegen ist es damit möglich, dass mit dem Mieter doch ein Vermittlungsauftrag zustande kommt.

Wie könnten Makler noch reagieren?

Natürlich werden seriöse Makler auf diese Tricks verzichten. Die Luft wird für diese Makler allerdings mit Sicherheit dünner. Unter Immobilienprofis hatte das Portal Immowelt eine Umfrage durchgeführt und hierbei haben 15 Prozent der Makler angekündigt, dass sie sich in Zukunft komplett aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen möchten. Ein Drittel der Makler gab an, dass diese sich in Zukunft nur noch mit lukrativen Mietimmobilien einlassen werden. Fast ein weiteres Drittel der Makler gab ab, dass diese sich von den starren Provisionsregelungen lösen werden und stattdessen um Vermieter mit neuen Preismodellen und Angebotspaketen werben. Beispielsweise wäre es möglich, dass einzelne Leistungen abgerechnet werden. Vermieter können sich beispielsweise selbst um das Exposé kümmern und die Makler übernehmen die Bonitätsprüfung und die Wohnungsbesichtigungen.

Weshalb sollten Vermieter dann überhaupt noch einen Makler einschalten?

Makler sind aus der Mietersicht häufig einfach nur lästig. Interessenten werden von Maklern durch die Wohnung gelotst, es werden Fragebögen verteilt und dafür werden dann drei- bis vierstellige Summen kassiert. In erster Linie bringen Makler den Vermietern einen Nutzen. Die Vermieter wissen damit, wie viel Miete wirklich angebracht ist, rechtssichere Inserate werden formuliert, Mails werden beantwortet und Anrufe der Interessenten werden angenommen. Zudem vereinbaren Makler Besichtigungstermine und bei potenziellen Mietern wird die Bonität genau geprüft. Die Makler kümmern sich am Ende auch noch um die Wohnungsübergabe und den Mietvertrag. Wohnen Vermieter weit entfernt oder aber sie haben wenig Lust oder Zeit, sich um die Vermietung zu kümmern, werden sie womöglich auch in Zukunft auf die Dienste der Makler zurückgreifen.

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